Hallo, nachdem ich schon aufschlussreiche Antworten nach meiner ersten Frage erhalten habe, stellt sich mir nur noch die Frage, wie es mit dem auszahlen des Urlaubsanspruches ist.
Aus dem letzten Jahr stehen mir noch 4 Tage zu und bis zum auslaufen meines Arbeitsvertrags knapp 14 Tage.
Kann ich mir diesen auszahlen lassen am Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder wie wird das geregelt?
Ich danke schon mal im voraus für die Antworten.
von
Surematu
am 12.02.2016, 09:59
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei befristeten Arbeitsvertrag
Hallo,
ja, das wird am Ende des Vertrages ausgezahlt. Einmalzahlunegn sind nicht relevant f das EG.
Deshalb darauf achten, dass da Urlaub drauf steht, nicht etwa Lohn
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.02.2016
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei befristeten Arbeitsvertrag
Ja. Die müssen ausgezahlt werden.
Darauf achten, dass sie als Einmalzahlung deklariert sind, sonst wird es aufs Elterngeld angerechnet.
von
Sternenschnuppe
am 12.02.2016, 10:05
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei befristeten Arbeitsvertrag
Also kann ich mir den Betrag zum Ende Juni auszahlen lassen oder jetzt schon?
von
Surematu
am 12.02.2016, 10:13
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei befristeten Arbeitsvertrag
Wenn der Vertrag endet wird das abgewickelt.
von
Sternenschnuppe
am 12.02.2016, 10:17
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Urlaubsanspruch bei befristeten Arbeitsvertrag
Danke Sternschnuppe :)
von
Surematu
am 12.02.2016, 10:19
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei befristeten Arbeitsvertrag
Achso. Du bist ja schon im Mutterschutz, der Urlaub steht.
Du kannst den AG fragen ob er ihn eher auszahlt.
Verpflichtet ist er aber erst nach Ende des Vertrages.
Mein damaliger AG hat es mir in der Elternzeit ausgezahlt.
von
Sternenschnuppe
am 12.02.2016, 10:26
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei befristeten Arbeitsvertrag
Ja, bin seit 12.01. im Mutterschutz. Ich kann ja mein Glück mal probieren.
von
Surematu
am 12.02.2016, 10:57