Frage: Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Hallo Ich werde im September wieder anfangen zu schaffen. Werde erstmal nur Teilzeit schaffen. Ich gehe dann von 8:30 bis 13:30 von Montag bis Freitag. Wie viel Urlaub steht mir dann zu. Ich kenn das ja so - wenn man 50% schaffen geht - gibt es auch nur die Hälfte Urlaub. Wir haben 30 Tage urlaub. Hoffe sie können mir helfen. Vielen Dank und ich wünsche ihnen einen schönen Tag.

von nicky-1205 am 26.05.2015, 13:13



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Hallo, Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei. Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde. Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das. Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.05.2015



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Hallo Frau Bader ich glaub ich hab es noch noxht ganz verstanden. Sorry Ich geh ja 5 Stunden und 5 tage arbeiten (mache dann keine Pause). Im Arbeitsvertrag steht nur drin das mir 30 Tage zu verfügen stehen. Ich will mein Chef ind mich ja nicht übers Ohr ziehen. Danke für Ihre Mühen. Lg nicky-1205

von nicky-1205 am 26.05.2015, 15:56



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