Urlaubsanspruch bei Teilzeit in Elternzeit - gerne an alle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch bei Teilzeit in Elternzeit - gerne an alle

Hallo, ich habe mal wieder eine Frage: Wir planen, dass mein Mann in den ersten zwei Monaten nach der Geburt Teilzeit (40%) in Elternzeit arbeitet. Nun frage ich mich, wie der Urlaubsanspruch berechnet wird. Der ET ist der 05.03. Sollte das Kind jetzt am 01.03. geboren werden, ist klar, dass ihm für März und April auch nur 40% seines Urlaubs (Vollzeit 30 Tage/Jahr = 2,5/Monat, also 1 Tag) zur Verfügung steht. Aber was ist, wenn das Kind am 27.02. oder 07.03. zur Welt kommt. Dann wäre die Elternzeit ja vom 27.02.-27.04. bzw. 07.03.-07.05. Wie wird es dann bei den "angebrochenen" Monaten gerechnet? Danke und Gruß Niki

von Niki1980 am 17.08.2017, 10:02



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Teilzeit in Elternzeit - gerne an alle

Wieso stehen einem bei TZ nur anteilig Urlaubstage zu? Es kommt doch darauf an, wie viele Tage der Woche man regelmäßig arbeitet. Ich arbeite auch TZ (35 von 40h, in Prozent redet niemand bei uns), aber Mo bis Fr und habe dementsprechend vollen Urlaubsanspruch. Arbeitet jemand regulär nur 3 Tage die Woche, dann hat er nur 18 von 30 Tagen Urlaub und muss für seine freien Tage auch keinen Urlaub nehmen. Bedeutet 40% dann zB 16 von 40 Stunden? Für jeden VOLLEN Monat EZ kann der AG den Urlaub anteilig kürzen. Das machen fast alle AG, aber es muss nicht der Fall sein. Achtung: Die EZ ginge in deinem Beispiel vom 27.2. bis zum 26.4., nicht bis zum 27.!

von Tini_79 am 17.08.2017, 22:36



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Teilzeit in Elternzeit - gerne an alle

Entschuldigung, ich habe mich nicht klar genug ausgedrückt. Ja, es wären 16 Stunden und die würde er an 2 Tagen arbeiten, also 2x8 Std. Deswegen würde sich sein Anspruch ja "verkürzen". Wenn der AG nur die vollen Monate kürzen darf (was er ja wohl machen wird, bei meinem AG ist es zumindest so), dann hat er für die angebrochenen Monate den vollen Urlaubsanspruch?

von Niki1980 am 18.08.2017, 09:04



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Teilzeit in Elternzeit - gerne an alle

Ja, sobald er in dem Monat gearbeitet hat, hat er den Urlaubsanspruch.

von Tini_79 am 18.08.2017, 14:14



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