Guten Tag Frau Bader,
folgendes Problem liegt bei mir vor:
Ich bin im 3. Elternzeitjahr....während dieser Zeit habe ich nicht bei meinem Arbeitgeber gearbeitet bei dem ich Elternzeit beantragt habe, sondern auf 450-Euro Basis bei einem anderen. Meine Elternzeit geht eigentlich noch bis einschließlich 31.5.2017, da ich aber wieder schwanger bin möchte ich meine Elternzeit vorzeitig beenden und den 450-Euro Job kündigen um wieder eine neue Elternzeit bei meinem alten AG zu beantragen.
Meine Frage hat eigentlich was mit dem noch bestehenden Urlaub zu tun, den ich bei dem 450-Euro Job nicht mehr nehmen konnte, da ich sofort in ein Beschäftigungsverbot geschickt wurde.
Problem bei der ganzen Sache ist, dass ich keinen schriftlichen Arbeitsvertrag habe.....er wurde zwar ausgefüllt, aber mein AG bei dem 450-Euro Job hat ihn mir nie unterschrieben zurück gegeben!!
1.Habe ich dann überhaupt noch Anspruch auf diesen Urlaub?
2. Wie lang ist dann meine Kündigungsfrist?
Über eine Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.
Mfg
von
Klara S.
am 08.08.2016, 14:15
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Kündigung im Beschäftigungsverbot?
Hallo,
klar!
Der Vertrag wird auf die EZ befristet sein, wenn diese endet, endet auch der Vertrag.
Wenn Sie da später nicht wieder hinwollen, würde ich mir den Urlaub auszahlen lassen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2016
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Kündigung im Beschäftigungsverbot?
Die Elternzeit vorzeitig beenden geht nur mit Zustimmung deines Arbeitgebers oder zum Beginn des Mutterschutzes (6 Wochen vor ET).
Urlaubsanspruch hast du auch für einen Minijob. Wie viel dies ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Gibt es eine vertragliche oder tarifliche Regelung? Wenn nein, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Hier kommt es aber auch darauf an, wann das Arbeitsverhältnis begonnen und geendet hat, wie viele Tage du gearbeitet hast... Gab es feste Arbeitszeiten oder einen Dienstanweisung etc. Lässt sich also nicht pauschal beantworten deine Frage.
Kündigungsfristen ähnlich: Arbeitsvertragliche oder tarifliche Regelung? Wie lange beschäftigt?
von
chrissicat
am 08.08.2016, 15:46