Urlaubsanspruch bei Kündigung im Beschäftigungsverbot?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch bei Kündigung im Beschäftigungsverbot?

Guten Tag Frau Bader, folgendes Problem liegt bei mir vor: Ich bin im 3. Elternzeitjahr....während dieser Zeit habe ich nicht bei meinem Arbeitgeber gearbeitet bei dem ich Elternzeit beantragt habe, sondern auf 450-Euro Basis bei einem anderen. Meine Elternzeit geht eigentlich noch bis einschließlich 31.5.2017, da ich aber wieder schwanger bin möchte ich meine Elternzeit vorzeitig beenden und den 450-Euro Job kündigen um wieder eine neue Elternzeit bei meinem alten AG zu beantragen. Meine Frage hat eigentlich was mit dem noch bestehenden Urlaub zu tun, den ich bei dem 450-Euro Job nicht mehr nehmen konnte, da ich sofort in ein Beschäftigungsverbot geschickt wurde. Problem bei der ganzen Sache ist, dass ich keinen schriftlichen Arbeitsvertrag habe.....er wurde zwar ausgefüllt, aber mein AG bei dem 450-Euro Job hat ihn mir nie unterschrieben zurück gegeben!! 1.Habe ich dann überhaupt noch Anspruch auf diesen Urlaub? 2. Wie lang ist dann meine Kündigungsfrist? Über eine Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen. Mfg

von Klara S. am 08.08.2016, 14:15



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Kündigung im Beschäftigungsverbot?

Hallo, klar! Der Vertrag wird auf die EZ befristet sein, wenn diese endet, endet auch der Vertrag. Wenn Sie da später nicht wieder hinwollen, würde ich mir den Urlaub auszahlen lassen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2016



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Kündigung im Beschäftigungsverbot?

Die Elternzeit vorzeitig beenden geht nur mit Zustimmung deines Arbeitgebers oder zum Beginn des Mutterschutzes (6 Wochen vor ET). Urlaubsanspruch hast du auch für einen Minijob. Wie viel dies ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Gibt es eine vertragliche oder tarifliche Regelung? Wenn nein, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Hier kommt es aber auch darauf an, wann das Arbeitsverhältnis begonnen und geendet hat, wie viele Tage du gearbeitet hast... Gab es feste Arbeitszeiten oder einen Dienstanweisung etc. Lässt sich also nicht pauschal beantworten deine Frage. Kündigungsfristen ähnlich: Arbeitsvertragliche oder tarifliche Regelung? Wie lange beschäftigt?

von chrissicat am 08.08.2016, 15:46



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Teilzeit Beschäftigungsverbot Urlaubsanspruch

Guten Tag, ich habe folgende Situation: Arbeitszeit 5 Tagewoche je 5h täglich Durch Schwangerschaft Teilbeschäftigungsverbot nur noch 3 Tagewoche je 5h Urlaubsanspruch war bei der 5 Tage Woche 30 Tage Wenn man nun Urlaub nehmen will während dem Teilbeschäftigungsverbot, trage ich von den 30 Tagen dann nur an den 3 Tagen Urlaub ein, wo ich ...


Urlaubsanspruch während Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich bin Februar 2019 in das Beschäftigungsverbot gekommen, man konnte mir auch keinen alternativen Arbeitsplatz zu Verfügung stellen. Januar 2019 habe ich für das ganze Jahr 2019 meinen Jahresurlaub planen müssen, dieser wurde auch genehmigt im Januar 2019. Am 01.10.19 kam dann unsere Tochter zur Welt und am 02.12.19 began...


Beschäftigungsverbot und Urlaubsanspruch

Hallo Frau Bader, und zwar geht es darum ich bin seit Mitte mai im Beschäftigungsverbot. Und jetzt ist es so das mir mein Arbeitgeber fürs komplette Jahr 12 Tage Urlaub abgezogen hat. Normal hab ich fürs ganze Jahr 31 und jetzt hab ich nur noch 19… jetzt wollte ich mich mal informieren ob er das darf… da ich gelesen hatte im Beschäftigungsverbot da...


Urlaubsanspruch (VZ) aus Beschäftigungsverbot wenn ich in Teilzeit zurückkehre

Hallo! Ich habe noch 28 Tage Urlaub aus 2020, in dem ich zu Beginn meiner Schwangerschaft während meinem Vollzeit-Job (37,5h) ein Beschäftigungsverbot bekommen habe. Ich möchte jetzt nach der Elternzeit zurück in den Job, allerdings in Teilzeit (20h). Meine Chefin sagt nun, dass meine Urlaubstage, wenn ich zurück bin nur noch „Teilzeit“ wert sind -...


Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot

Hallo, Ich hatte ein Beschäftigungsverbot und anschließend Elternzeit. Nun bin ich nach der Elternzeit wieder im Beschäftigungsverbot. Wie ist das mit dem Urlaubsanspruch? Verfällt dieser ?. Herzlichen Dank


Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot und Elternzeit

Guten Tag, Ich habe bis 23.7. gearbeitet..daraufhin das Beschäftigungsverbot erhalten..ich hatte für das Jahr 2021 31 Urlaubstage über..habe 7 Tage genommen. Mein Mutterschutz begann am 18.10.21 und endete am 25.1.22 danach war ich in Elternzeit bis 16.11.22 Für 2021 wäre jetzt ein Urlaubsanspruch noch von 24 Tagen..ist das richtig? Wieviel Ur...


Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot & Mutterschutz

Guten Morgen Frau Bader, so langsam beschäftige ich mich mit der geplanten Kündigung beim jetzigen Arbeitgeber. Es gab während der Schwangerschaft zu viele Differenzen, eine Rückkehr in 2024 ist ausgeschlossen. Kurz zu den Fakten: - ich war seit dem 1.3.22 im Beschäftigungsverbot - Kind ist am 21.10.22 geboren - bis 20.12.22 im Mut...


Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot

Guten Tag, ich habe am 07.05.22 Zwillinge entbunden, der ursprünglich errechnete Entbindungstermin wäre der 17.06.22 gewesen. Nun war ich ab 04.02.22 im beschäftigungsverbot. Meine Frage ist nun, wieviel Urlaub mir, wenn ich jetzt ab Dezember wieder auf Minijob Basis beim gleichen Arbeitgeber anfange, zusteht? Ich hatte vorher Vollzeit 28 Tage Urla...


Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich meines Urlaubs. Aktuell bin ich aufgrund der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Da ich eine 4 Tage Woche habe, wird mein Urlaubsanspruch auf diese umgerechnet. In einem Gespräch heute wurde mir gesagt, dass meine Urlaubstage aus dem Beschäftigungsverbot gekürzt werden, da ich nach der Elt...


Urlaubsanspruch beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich versuche mich noch einmal verständlicher auszudrücken: Ich bin im Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft. Davor habe ich eine 4 Tage Woche gehabt. Da ich meinen Urlaub im Beschäftigungsverbot nicht nehmen kann, habe ich 28 Tage alten Urlaub. Dieser verfällt ja nicht, also kann ich ihn nach der Elternzeit nehmen ...