Hallo Frau Bader!
Die Frage wurde bestimmt schon 1000. mal gestellt... Es geht um Folgendes:
Im November 2014 wurde ich schwanger und war dann seit Anfang Dezember im Beschäftigungsverbot.
Mein Mutterschutz begann Ende Juni 2015.
Wie ist das mit dem Resturlaub? Steht mir da was zu? Aus 2014? Oder sogar 2015?
Meine Chefin ist sich auch nicht sicher.
Vielleicht können Sie ja Licht ins Dunkel bringen...
Vielen Dank
von
MrsK
am 04.01.2016, 18:37
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot
Hallo,
sie haben Urlaubsanspruch bis einschließlich für den Monat, in dem der Mutterschutz endet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.01.2016
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot
Klar, es sei denn der Urlaub war schon komplett beantragt und genehmigt.
Urlaub erwirbt man bis zum Ende des Mutterschutzes.
Also vermutlich bis einschließlich Oktober 2015.
von
Sternenschnuppe
am 04.01.2016, 19:01