Hallo,
der Mann meiner Freundin ist im Januar Vater geworden.
Er hatte nun für April und Mai 2 Monate Elternzeit genommen.
Im Jahr hat er 30 Tage Urlaub.
Wieviel Urlaubsanpruch hat er nun für dieses Jahr? Bleiben die 30 Tage oder wird der Urlaub anteilsmäßig reduziert?
LG Borghagen
von
Borghagen
am 30.05.2015, 20:22
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei 2 Monate Elternzeit d. Vaters
Hallo,
bei der Urlaubsberechnung fallen die Monate raus, in denen er komplett in Elternzeit gewesen ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.06.2015
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei 2 Monate Elternzeit d. Vaters
Kommt drauf an wann genau er Elternzeit genommen hat.
Volle Monate = kein Urlaubserwerb
Keine vollen Monate = voller Urlaubserwerb, da dieser nur bei ganzen Monaten in Elternzeit gekürzt wird.
Wenn er Elterngeld möchte, dann darf er nicht zwei Kalendermonate in Elternzeit sein, sondern Lebensmonate des Kindes !
von
Sternenschnuppe
am 30.05.2015, 22:40
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei 2 Monate Elternzeit d. Vaters
Sorry, ich meinte 2 Lebensmonate Elternzeit, Elternzeitbeginn 8.4.
von
Borghagen
am 31.05.2015, 17:13
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei 2 Monate Elternzeit d. Vaters
Also 08.04.-07.06. ?
Dann entfällt der Urlaub nur für den Mai.
Ist der einzige Monat den er voll in Elternzeit war.
von
Sternenschnuppe
am 31.05.2015, 17:26