Urlaubsanspruch ausrechnen nach Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch ausrechnen nach Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Fr. Bader, Ich würde gerne meinen UrlaubsAnspruch aus meiner Zeit des Beschäftigungsverbotes ausrechnen - leider bin ich da etwas überfragt.....es wäre schön wenn Sie mir weiterhelfen könnten! Ich bin durch meine Schwangerschaft am 2. Februar 2013 in ein Beschäftigungsverbot geschickt worden (ich hatte eine Vollzeitstelle mit Anspruch auf 30 Urlaubstage). Ich habe im Januar 2013 drei Urlaubstage genommen. Die Geburt des Kindes war am 12.09.13. Nach 3 Jahren Elternzeit möchte ich nun in Teilzeit (2 volle Tage in der Woche) wieder einsteigen. Mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt das mein bestehender Resturlaub aus 2013 gekürzt wird. Nun würde ich gerne selber ausrechnen was mir eigentlich an Urlaub zustehen würde. Nur leider weiß ich nicht wie ich diesen berechnen / ausrechnen kann? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Mfg, N. R.

von nizole24 am 04.01.2016, 21:01



Antwort auf: Urlaubsanspruch ausrechnen nach Beschäftigungsverbot

Hallo, Sie haben in 2013 Anspruch bis einschließlich für den Monat, in dem der Mutterschutz endet. Sie nehmen also den vollen Urlaub, teilen durch zwölf und addieren ihn dann mit den Monaten, in denen Beschäftigungsverbot oder Mutterschutz bestand. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.01.2016



Antwort auf: Urlaubsanspruch ausrechnen nach Beschäftigungsverbot

Da der Mutterschutz im November endete hast Du Urlaub bis einschließlich Nocember erworben. Macht 11/12 also bei Dir 27,5 Tage. Drei sind genommen, bleiben 24,5 über. Auszubezahlen so wie erarbeitet, als Vollzeitlohn. Oder wie einige es auch machen, doppelte Urlaubstage bei halben Lohn.

von Sternenschnuppe am 04.01.2016, 21:14



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