Urlaubsanspruch aus Berufsausübungsverbot von 100% zu 30%Stelle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch aus Berufsausübungsverbot von 100% zu 30%Stelle

Hallo! Ich möchte nächstes Jahr im Oktober nach einer 2 jährigen Elternzeit mit vorangegangenem Berufsausübungsverbotes seid Schwangerschaftsbeginn wieder arbeiten. Für das Jahr im Berufsausübungsverbot stehen mir 28 Tage plus 9 Tage Resturlaub aus 2015 zu. Jetzt wurde mir gesagt, dass sich dieser quasi "Resturlaub" deutlich verringert, wenn ich nicht wieder zu 100% arbeite sondern nur 30%. Das ich mit 30% weniger Urlaubstage als mit 100% habe ist ja klar, aber ich war doch vorher mit 100% beschäftigt und habe daher diesen hohen Urlaubsanspruch, der sich doch eigentlich nicht reduzieren kann, oder? Ich hoffe Sie verstehen meine Frage. Vielen Dank und viele Grüße!

von susiliana am 28.10.2017, 13:31



Antwort auf: Urlaubsanspruch aus Berufsausübungsverbot von 100% zu 30%Stelle

Hallo, Vollzeit Urlaub muss auch in Vollzeitbezahlung abgegolten werden. Am besten ist es deshalb, wenn Sie ihn nehmen, bevor Sie mit der Teilzeittätigkeit anfangen, also in Anschluss an die Elternzeit. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.11.2017



Antwort auf: Urlaubsanspruch aus Berufsausübungsverbot von 100% zu 30%Stelle

Der Resturlaub aus der Vollzeitstelle muss auch Vollzeit abgegolten werden. Ich würde es für am sinnvollsten ansehen wenn der Resturlaub von 37 Tagen in einem Vollzeitarbeitsverhältnis von 7 Wochen und 2 Tagen (= 37 Tage) abgegolten wird. In der Zeit wirst du Vollzeit bezahlt. Danach startet erst deine TZ Beschäftigung. In der TZ- Beschäftigung hast du natürlich einen geringeren Urlaubsanspruch, den musst du aber erst wieder erarbeiten.

Mitglied inaktiv - 28.10.2017, 14:29



Antwort auf: Urlaubsanspruch aus Berufsausübungsverbot von 100% zu 30%Stelle

Was ist ein Berufsausübungsverbot? Ich kenne Berufsverbot aufgrund schwerwiegender Verfehlungen - IMO steht dir da aber gar nichts zu. Oder ein Beschäftigungsverbot.aufgrund einer Schwangerschaft. Denke mal du meinst das, oder? Davon ab, wenn du erst 2 Jahre EZ genommen hast, empfehle ich dir erst einmal nicht dem Vertrag dauerhaft zu kürzen. Sondern das 3te Jahr dran zu hängen und innerhalb diesem im TZ zu arbeiten. Das geht mit bis zu 30 Std die Woche - deine 30% wären da weit drunter. Damit bliebe der 100% Vertrag aber erst einmal erhalten so das du schauen kannst wie das ganze klappt. Nach der EZ würde ich dann den Urlaub aus der VZ-Beschäftigung erst einmal nehmen und dann kann man immer noch sehen ob und in wie weit du dann in TZ deinen Vertrag dauerhaft änderst. Hätte auch den Vorteil, solange du dich in EZ befindest kann man dir nicht kündigen. Selbst dann nicht wenn du innerhalb dieser arbeitest. Diesen Schutz hast du nicht wenn du dauerhaft auf TZ runterstufst - und meistens kann man auch nur schlecht wieder hochstufen. Und Urlaub aus VZ muss auch in VZ entsprechend gerechnet werden, genauso wie sich der Urlaubsanspruch aus der ZT danach bemisst an wie vielen Tagen du durchschnittlich arbeiten wirst. Nicht anhand der Stunden welche du leistest. Du kannst also, genauso viele Urlaubstage haben wie mit VZ wenn du trotz 30%-Stelle immer noch jeden Tag arbeitest. Wenn Du dagegen vorher an 5 Tagen gearbeitet hast, TZ dann aber nur noch an 2 Tagen, steht dir entsprechend nur noch für diese beiden Tage Urlaub zu. Den Rest der Woche hättest du ja eh frei - müsstest also auch keinen Urlaub nehmen. Schon alleine deshalb wäre es sinnig VZ erst zu nehmen bevor du in TZ wechselst.

Mitglied inaktiv - 28.10.2017, 16:30



Antwort auf: Urlaubsanspruch aus Berufsausübungsverbot von 100% zu 30%Stelle

Der AG muss überhaupt keinen Urlaubsanspruch während der EZ gewähren. Insofern besser als gar nichts. VG

von Fräulein Schnürschuh am 28.10.2017, 20:48



Antwort auf: Urlaubsanspruch aus Berufsausübungsverbot von 100% zu 30%Stelle

Fräulein Schnürschuh, bitte nochmal lesen und die Antwort überdenken. Bei TZ während EZ erwirbt man natürlich Urlaubsansprüche und ebenso im BV und Mutterschutz ... Gekürzt werden darf lediglich für jeden vollen Monat Elternzeit :-) Bg

Mitglied inaktiv - 28.10.2017, 21:04



Antwort auf: Urlaubsanspruch aus Berufsausübungsverbot von 100% zu 30%Stelle

Echt im BV auch? Ich möchte echt kein AG sein

von Fräulein Schnürschuh am 28.10.2017, 21:50



Antwort auf: Urlaubsanspruch aus Berufsausübungsverbot von 100% zu 30%Stelle

https://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__17.html https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html

Mitglied inaktiv - 29.10.2017, 10:00



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