Frage:
Hallo! Ich möchte nächstes Jahr im Oktober nach einer 2 jährigen Elternzeit mit vorangegangenem Berufsausübungsverbotes seid Schwangerschaftsbeginn wieder arbeiten. Für das Jahr im Berufsausübungsverbot stehen mir 28 Tage plus 9 Tage Resturlaub aus 2015 zu. Jetzt wurde mir gesagt, dass sich dieser quasi "Resturlaub" deutlich verringert, wenn ich nicht wieder zu 100% arbeite sondern nur 30%. Das ich mit 30% weniger Urlaubstage als mit 100% habe ist ja klar, aber ich war doch vorher mit 100% beschäftigt und habe daher diesen hohen Urlaubsanspruch, der sich doch eigentlich nicht reduzieren kann, oder? Ich hoffe Sie verstehen meine Frage. Vielen Dank und viele Grüße!
von susiliana am 28.10.2017, 13:31 Uhr

Antwort auf:
Urlaubsanspruch aus Berufsausübungsverbot von 100% zu 30%Stelle
Hallo,
Vollzeit Urlaub muss auch in Vollzeitbezahlung abgegolten werden. Am besten ist es deshalb, wenn Sie ihn nehmen, bevor Sie mit der Teilzeittätigkeit anfangen, also in Anschluss an die Elternzeit.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.11.2017
Antwort auf:
Urlaubsanspruch aus Berufsausübungsverbot von 100% zu 30%Stelle
Der Resturlaub aus der Vollzeitstelle muss auch Vollzeit abgegolten werden. Ich würde es für am sinnvollsten ansehen wenn der Resturlaub von 37 Tagen in einem Vollzeitarbeitsverhältnis von 7 Wochen und 2 Tagen (= 37 Tage) abgegolten wird. In der Zeit wirst du Vollzeit bezahlt.
Danach startet erst deine TZ Beschäftigung. In der TZ- Beschäftigung hast du natürlich einen geringeren Urlaubsanspruch, den musst du aber erst wieder erarbeiten.
von uriah am 28.10.2017
Antwort auf:
Urlaubsanspruch aus Berufsausübungsverbot von 100% zu 30%Stelle
Was ist ein Berufsausübungsverbot?
Ich kenne Berufsverbot aufgrund schwerwiegender Verfehlungen - IMO steht dir da aber gar nichts zu.
Oder ein Beschäftigungsverbot.aufgrund einer Schwangerschaft. Denke mal du meinst das, oder?
Davon ab, wenn du erst 2 Jahre EZ genommen hast, empfehle ich dir erst einmal nicht dem Vertrag dauerhaft zu kürzen. Sondern das 3te Jahr dran zu hängen und innerhalb diesem im TZ zu arbeiten. Das geht mit bis zu 30 Std die Woche - deine 30% wären da weit drunter. Damit bliebe der 100% Vertrag aber erst einmal erhalten so das du schauen kannst wie das ganze klappt. Nach der EZ würde ich dann den Urlaub aus der VZ-Beschäftigung erst einmal nehmen und dann kann man immer noch sehen ob und in wie weit du dann in TZ deinen Vertrag dauerhaft änderst. Hätte auch den Vorteil, solange du dich in EZ befindest kann man dir nicht kündigen. Selbst dann nicht wenn du innerhalb dieser arbeitest. Diesen Schutz hast du nicht wenn du dauerhaft auf TZ runterstufst - und meistens kann man auch nur schlecht wieder hochstufen.
Und Urlaub aus VZ muss auch in VZ entsprechend gerechnet werden, genauso wie sich der Urlaubsanspruch aus der ZT danach bemisst an wie vielen Tagen du durchschnittlich arbeiten wirst. Nicht anhand der Stunden welche du leistest. Du kannst also, genauso viele Urlaubstage haben wie mit VZ wenn du trotz 30%-Stelle immer noch jeden Tag arbeitest. Wenn Du dagegen vorher an 5 Tagen gearbeitet hast, TZ dann aber nur noch an 2 Tagen, steht dir entsprechend nur noch für diese beiden Tage Urlaub zu. Den Rest der Woche hättest du ja eh frei - müsstest also auch keinen Urlaub nehmen. Schon alleine deshalb wäre es sinnig VZ erst zu nehmen bevor du in TZ wechselst.
von Danyshope am 28.10.2017
Antwort auf:
Urlaubsanspruch aus Berufsausübungsverbot von 100% zu 30%Stelle
Der AG muss überhaupt keinen Urlaubsanspruch während der EZ gewähren. Insofern besser als gar nichts.
VG
von Fräulein Schnürschuh am 28.10.2017
Antwort auf:
Urlaubsanspruch aus Berufsausübungsverbot von 100% zu 30%Stelle
Fräulein Schnürschuh, bitte nochmal lesen und die Antwort überdenken. Bei TZ während EZ erwirbt man natürlich Urlaubsansprüche und ebenso im BV und Mutterschutz ...
Gekürzt werden darf lediglich für jeden vollen Monat Elternzeit :-) Bg
von Hubbeldubbel am 28.10.2017
Antwort auf:
Urlaubsanspruch aus Berufsausübungsverbot von 100% zu 30%Stelle
Echt im BV auch? Ich möchte echt kein AG sein
von Fräulein Schnürschuh am 28.10.2017
Antwort auf:
Urlaubsanspruch aus Berufsausübungsverbot von 100% zu 30%Stelle
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__17.html
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html
von Hubbeldubbel am 29.10.2017

Ähnliche Fragen an Rechtsanwältin Nicola Bader, Recht, Familienrecht
Urlaubsanspruch im Berufsverbot
Hallo Frau Bader , Ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst . Im Jahr 2014 habe ich erfahren, Dass ich schwanger bin und der Arbeitgeber erteilte im Juni 2014 ein Berufsverbot. Am 18.12.2014 wurde mein Sohn geboren und die Elternzeit schließte sich an den Mutterschutz an. ...
von Stefka262 04.10.2017
Stichwort: Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch nach Beschäftigungsverbot, Mutterschutz und Elternzeit
Hallo Frau Bader, ich hätte mal eine Frage bzgl. meines Urlaubsanspruches. Mein AG, bzw. die Buchhaltung rechnet irgendwie anders. Laut Vertrag habe ich 26 Tage Urlaub pro Jahr. Eckdaten: Meine Tochter ist am 18.04.2017 geboren. Seit 21.12.2016 bis 17.03.2017 war ich im ...
von Geli85 02.10.2017
Stichwort: Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch Elternzeit
Guten Tag Frau Bader, ich habe bereits herausgefunden, dass man auch während der Elternzeit Anspruch auf Urlaubstage hat, solange man nicht den kompletten Monat in der Elternzeit war. In meinem Fall besteht ein Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr = 2,5 Tage/ ...
von papahatfragen 27.09.2017
Stichwort: Urlaubsanspruch
Habe ich Urlaubsanspruch trotz Beschäftigungsverbot?
Hallo Folgende Situation: im Dezember 2015 bin ich ins Beschäftigungsverbot gegangen, der Urlaub aus diesem Kalenderjahr war bereits genommen. Anfang August 2016 kam mein Sohn zur Welt und ab August 2017 gehe ich wieder arbeiten (also 1 Jahr Elternzeit). Nun meine Frage: ...
von Bibbus37 24.09.2017
Stichwort: Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch
Hallo Frau Bader, vor meiner Schwangerschaft hatte ich 24 Tage Urlaubsanspruch Im Jahr. Vom Oktober 2016 bis April 2017 war ich in Beschäftigungsverbot, vom April 2017 bis Juli 2017 Mutterschutz . Meine Tochter kam zur Welt am 27.05.2017 und ich habe Elternzeit bis zum ...
von Daniluga 17.09.2017
Stichwort: Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch und Überstunden vor dem Mutterschutz
Liebe Frau Bader, ich bin ein wenig am verweifeln welche Rechte mir zustehen und hoffe auf Ihre Hilfe. Mein Geburtstermin ist der 21.02.2018. Mein Resturlaub für 2017 sind 8,25 Tage sowie bisher entstandene 40,25 Überstunden. Der Jahresgesamturlaub beträgt bei einer 36 ...
von Hanni2017 15.09.2017
Stichwort: Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch
Hallo Frau Bader, da ich im Beschäftigungsverbot war als ich schwanger wurde, habe ich noch 18 Tage Resturlaub, den ich beim Wiedereinstieg in die Arbeit ja noch nehmen kann. Ich habe damals 32 Stunden als 4-Tage-Woche gearbeitet. Wenn ich mit 10 Stunden pro Woche ebenfalls ...
von Friederike1 21.08.2017
Stichwort: Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch BV und Muschu
Hallo Frau Bader. Diese Frage gab es sicher schon öfter aber ich werde trotzdem nicht ganz schlau daraus :-/ Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Im Sept 2015 bin ich vom Betriebsarzt ins BV geschickt worden. Im April 2016 kam unsere Tochter zur Welt. Meine EZ endet ...
von katha.k.79 19.08.2017
Stichwort: Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch bei Teilzeit in Elternzeit - gerne an alle
Hallo, ich habe mal wieder eine Frage: Wir planen, dass mein Mann in den ersten zwei Monaten nach der Geburt Teilzeit (40%) in Elternzeit arbeitet. Nun frage ich mich, wie der Urlaubsanspruch berechnet wird. Der ET ist der 05.03. Sollte das Kind jetzt am 01.03. geboren ...
von Niki1980 17.08.2017
Stichwort: Urlaubsanspruch
Umrechnung Urlaubsanspruch von Vollzeit in Teilzeit bei weiterhin 5 Tage-Woche
Guten Tag, ich habe eine Frage bzgl. meines Urlaubsanspruches, welchen in in Vollzeit erworben habe und in Teilzeit abfeiern möchte. Mein konkreter Fall: ich habe aus meiner Vollzeittätigkeit noch 9,5 Tage Urlaub "übrig". Nun werde ich bald in Teilzeit i.R.d. Elternzeit ...
von kuramathi123 15.08.2017
Stichwort: Urlaubsanspruch