Urlaubsanspruch/ Mutterschutzgeld von der KK

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch/ Mutterschutzgeld von der KK

Hallo Wie lange habe ich Urlaubsanspruch: bis zum Mutterschutz oder bis 8 Wochen nach der Geburt (kompletter Mutterschutz). Wie lange bekommt man Mutterschutzgeld von der KK und somit Gehaltsanteil vom Arbeitgeber??Wann muss man den Mutterschutzgeldantrag bei der KK stellen. Danke im voraus

von clabox am 31.01.2013, 11:34



Antwort auf: Urlaubsanspruch/ Mutterschutzgeld von der KK

Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Einen Antrag auf MG muss man eigentlich nicht stellen, man kann aber trotzdem mal bei der Krankenkasse nachfragen. Ansonsten erhalten Sie während der Zeit von sechs Wochen vor und acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber. Liebe Grüße, NB Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2013



Antwort auf: Urlaubsanspruch/ Mutterschutzgeld von der KK

das mutterschaftsgeld beantragst du mit der gelben bescheinigung, die dein frauenarzt frühestens 7 wochen vor dem errechneten termin ausstellen darf. die rückseite stellt ein formular dar. dies ist der antrag auf mutterschaftsgeld. also ausfüllen bevor du das an die kk schickst. mutterschaftsgeld erhälst du für die 6 wochen vor dem errechneten termin und 8 wochen nach dem tatsächlichen entbindungstermin. so kann es sein, dass du länger als 14 wochen mutterschaftsgeld erhälst, wenn du später entbindest als geplant. solltest jedoch früher entbinden und daher nicht auf die 6 wochen vorher kommen, werden dir die resttage an die 8 wochen rangehängt. heißt im umkehrschluss, dass du das mutterschaftsgeld mind. bis 8 wochen nach dem errechneten termin erhälst, und falls du später entbindest, dann wird der tag entsprechend später ausfallen.

von soso am 01.02.2013, 08:10



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