Guten Tag Frau Bader, ich habe bereits herausgefunden, dass man auch während der Elternzeit Anspruch auf Urlaubstage hat, solange man nicht den kompletten Monat in der Elternzeit war. In meinem Fall besteht ein Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr = 2,5 Tage/ Monat. Angenommen die Elternzeit wird beantragt vom 04.10.17 - 04.12.17. Dann würde ja nur für den November 2017 der Urlaubsanspruch entfallen, da an den anderen Monaten ja teilweise gearbeit wurde. Sind es dann 2 oder 3 Urlaubstage die dadurch entfallen? Und vor allem würde mich interessieren, ob diese Regelung auch gilt sollte man den Rest des Monats Urlaub haben. Bezogen auf die o.g. Elternzeit z.B. Urlaub vom 29.09.17-03.10.17. Besteht auch dann Anspruch auf Urlaubstage für den Monat Oktober? Oder entfallen diese, da man ja in dem Monat keinen einzigen arbeiten war?
von papahatfragen am 27.09.2017, 11:28