Guten Tag, zwar wurde hier nun mehrfach auf die Frage, wie es mit dem Urlaubsanspruch in Elternzeit aussieht, geantwortet, dass es keinen gibt. Nun habe ich aber auf einigen Seiten im Internet andere Infos gelesen, was mich einfach nur irritiert. :( Auf der Seite Kanzlei Hasselbach steht zu dem Thema z.B. folgendes: "Der dem Arbeitnehmer eigentlich zustehende Urlaubsanspruch besteht zunächst während der Elternzeit unverändert weiter. Nach der Vorschrift des § 17 Abs. 1 BEEG kann dieser allerdings durch den Arbeitsgeber für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit in Vollzeit um ein Zwölftes des Jahresurlaubsanspruchs gekürzt werden. [...] Wird der Urlaubsanspruch für ein Jahr nicht vollständig vom Arbeitgeber gekürzt, so kann der restliche Urlaub wie beim Mutterschutz im laufenden oder im nächsten Jahr nach dem Ende der Elternzeit genommen werden. [...] Der Urlaub wird nur dann gekürzt, wenn der Arbeitgeber von der Kürzung Gebrauch macht, d.h. diese gegenüber dem Arbeitnehmer erklärt." Also besteht teilweise ja doch Urlaubsanspruch in der Elternzeit?
von Annschie am 26.04.2017, 11:45