Hallo Frau Bader,
ich habe folgendes: Im März diesen Jahres wird unsere Tochter geboren. Mein Mann möchte die ersten 7 Lebensmonate Elternzeit nehmen. Das wird dann voraussichtlich von Mitte März bis Mitte Oktober sein. Nun kommt hinzu, dass er die ersten beiden Lebensmonate voll zu Hause bleibt (mit 2 Tagen Urlaubsabzug für einen vollen Monat) danach 4 Monate Teilzeit arbeiten geht, mit 15h/Woche und den letzten Monat wieder voll zuhause bleibt (hier kann ihm kein Urlaub abgezogen werden).
Wieviel Urlaubsanspruch hat er nun während der 4 Monate in denen er Teilzeit arbeiten geht?
Sein gesamter Jahresanspruch sind 27 Tage, d.h. 2,25 Tage/Monat. Wenn ich diese 2,25 Tage/Monat hochrechne auf die 7 Monate (1Monat ist schon abgezogen wegen fehlendem Urlaubsanspruch), dann komme ich auf 17 Urlaubstage außerhalb der Teilzeit. Wie aber errechnet sich nun der Urlaubsanspruch während der 4 Teilzeitmonate?
Ich bitte um schnelle Antwort! Vielen Dank!
von
mamavonfünf
am 15.01.2015, 09:12
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Elternzeit Teilzeit
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2015