Moin, meine Frau war vom 01.09.2015 bis 01.02.2016 im BV. Danach im Mutterschutz bis 15.05.2016. Geburtstermin war der 15.03.2016.
Der Urlaubsanspruch des Resturlaubs von 2015 besteht ja nicht mehr, da der Urlaub bereits genehmigt war?!
Wie verhält es sich jedoch für 2017?? Hat man Anspruch auf Urlaub für die Zeit vom 01.01.2016 bis zum Ende des Mutterschutzes am 15.05.2016??
Besten Dank schon mal und schönen Tag noch!!
von
schmaiki
am 08.11.2016, 16:05
Antwort auf:
Urlaubsanspruch BV bzw. Mutterschutz
Hallo,
jeder Monat, den sie nicht vollständig in EZ gewesen ist zählt als voller Anspruchsmonat
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.11.2016
Antwort auf:
Urlaubsanspruch BV bzw. Mutterschutz
Ja, man hat Anspruch auf Urlaub bis Ende Mutterschutz. Dabei können allerdings Zeiten von Betriebsurlaub, Praxisurlaub ... in denen alle Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen, auch bei Schwangeren als Urlaub verbucht werden.
Mitglied inaktiv - 08.11.2016, 16:28