Urlaubs- und Überstundengeld bei Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubs- und Überstundengeld bei Beschäftigungsverbot

Liebe Frau Bader, Ich habe in der Schwangerschaft ein individuelles BV bekommen gehabt. Nun bin ich seit 2 Wochen in Elternzeit. Ich habe ca.100 Überstunden und 25 Urlaubstage gehabt. Der Arbeitgeber möchte dies erst nach Elternzeit bezahlen. Ich brauche das Geld jetzt dringend..könnte ich darafbestehen dass ich mein Geld jetzt bekomme anstatt nach der Elternzeit? Vielen Dank im Voraus.. Schöne Grüße Tina

von TinaTuna am 11.09.2013, 13:43



Antwort auf: Urlaubs- und Überstundengeld bei Beschäftigungsverbot

Hallo, das kommt auf den Vertrag an. Grds. nein. Außerdem kommt es darauf an, wie es der AG deklariert - es kann durchaus passieren, dass es auf das EG angerechnet wird. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.09.2013



Antwort auf: Urlaubs- und Überstundengeld bei Beschäftigungsverbot

Nein, kannst du nicht. Wäre auch nicht vorteilshaft. Du würdest geld verschenken da es auf das Elterngeld angerechnet wird. Besser wäre es gewesen das vorher auszahlen zu lassen - wenn der AG mitmacht halt. eder AG sagt, er zahlt es nach der Elternzeit. Wobei für die Anrechnung auf das Elterngeld nur die ersten 12 Monate relevant sind. Weiß ja nicht ob du komplett 3 Jahre daheim bleibst oder nach dem Elterngeldbezug wieder auf Eltern-Teilzeit arbeiten gehst. Weil, Du darfst ja auch in der Elternzeit arbeiten gehen, und zwar bis zu 30 Std, nur in den ersten 12 Monaten ist dann eben das Einkommen wichtig wenn Du Elterngeld beziehst. Grundsätzlich ist der AG eh nicht verpflichtet sowas auszuzahlen, ausser es steht im vertrag. Er kann genauso gut sagen, das du den Urlaub nehmen mußt und Überstunden abbauen.

Mitglied inaktiv - 11.09.2013, 17:27



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