Mein Mann und ich werden ab dem 08.06.2017 die vier Partnerschaftsmonate in Teilzeit in Anspruch nehmen. Hintergrund ist das der Arbeitgeber meines Mannes nicht 2 volle Monate auf ihn verzichten möchte.
Jetzt liegen aber in dieser Zeit die Sommerferien und mein kleiner Sohn hat drei Wochen Krippenfrei und mein großer Sohn sogar 4 Wochen weil er dann ab August in die Schule geht.
Mein Mann möchte 30 Stunden arbeiten ich werde 25 Stunden arbeiten.
Leider haben wir keine Möglichkeit über Oma und Opa die Kinder betreuen zu lassen. Mein Mann möchte im Juli dann 15 Tage Urlaub nehmen. Vor der Teilzeit hat er 40 Stunden bei einer 5 Tage Woche gearbeitet.
Auf Nachfrage sagte mir die Elterngeldstelle er könne während der Teilzeit Partnermonate nicht drei Wochen Urlaub nehmen. Leider konnte man mir aber nicht erklären wie das genau berechnet wird und wieviel Urlaub er dann nehmen könnte.
Ich bin im Moment sehr verzweifelt weil ich noch keinen Urlaub einreichen kann, ich bin ja noch zu Hause und habe nur 15 Tage für das Jahr 2017. Mein Mann muss aber bereits im Dezember seine Urlaubsanträge einreichen. Wie kann ich ermitteln wieviel Tage mein Mann nehmen darf und welche Möglichkeiten gibt es für die restlichen Tage. Krank darf er ja vermutlich auch nicht sein für den Zeitraum der Partnermonate.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von
Exmodel
am 14.12.2016, 16:40
Antwort auf:
Urlaubnahme in Partnerschaftsmonat mit Teilzeit 30 Stunden
Hallo,
Problem ist, dass der Urlaub in VZ ausgezahlt wird.
Er müsste sich dann den Urlaub auf die Tz verteilt auszahlen lassen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.12.2016
Antwort auf:
Urlaubnahme in Partnerschaftsmonat mit Teilzeit 30 Stunden
In Vollzeit erwobener Urlaub wird eigentlich auch als Vollzeitgehalt ausgezahlt, folglich vermutlich von der EGStelle auch ale "Vollzeittage" gerechnet.
15 Tage x 40h = 600h
600h / 30h = 20 Tage was fast einem Arbeitsmonat entspricht. Mit einem Vollzeittag mehr ist es mehrmals ein Arbeitsmonat in TZ.
Krank hat damit nix zu tun, denn das ist er ja dann in TZ.
So zumindest meine Vermutung zur Aussage der EG Stelle.
Kann er vielleicht einen Teil mit Überstunden abgelten?
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 14.12.2016, 21:41
Antwort auf:
Urlaubnahme in Partnerschaftsmonat mit Teilzeit 30 Stunden
Man muss natürlich 15 x 8 / 6 rechnen und nicht mit 40 und 30h aber das Ergebnis ist das Gleiche ;) Man kommt auf 20 Tage TZ, die mit den 15 Tagen Vollzeiturlaub (vermutlich) nach Rechnung der EGS erreicht sind. Das ist rechnerisch ein normaler Arbeitsmonat. Dein Mann muss aber noch (rechnerische) 5 Tage mehr arbeiten in dem Monat. Er wäre also damit über 30h/Woche Arbeitszeit.
Ich hab nochmal über die Rechnung nachgedacht. Wenn die EGS so rechnet, dann müsste sie ja unterscheiden (können), ob er VZ-Urlaub oder TZ-Urlaub nimmt, denn in den 4 Partnerschaftsmonaten erwirtschaftet er ja 1/3 seines Jahresurlaub als TZ-Urlaub.
Angenommen er hat 30 Tage Urlaub im Jahr, dann wären also 10 Tage davon TZ-Urlaub. Die müsste er dann ja auf jeden Fall nehmen können, wenn meine Annahme zu ihrer Rechnung korrekt ist. Dann hätte er aber während der übrigen 3 Monate keinen TZ-Urlaub mehr.
Kann er fünf weitere Tage über Überstunden/Gleitzeit evtl. ausgleichen?
Ich weiß nicht, inwiefern es rechtlich möglich ist VZ-Urlaub in TZ-Urlaub "umzuwandeln" und/oder wie das ggf abzurechnen ist. Ich hab bisher immer einfach Urlaub genommen und auf meinem Lohnzettel steht nirgendwo ob ich jetzt Urlaub hatte oder nicht. Es wäre also maximal über die Gehaltszahlung der EGS mitgeteilt, dass man jetzt Urlaub hatte.
Die Frage nach Urlaub in Partnerschaftsmonaten hatte ich hier auch schonmal gestellt und da hatte Frau Bader geantwortet, dass man prinzipiell natürlich auch Urlaub in dieser Zeit nehmen kann.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 15.12.2016, 08:38