Frage: Urlaubanspruch nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet am 25. Juli 2014. Ich möchte gerne wissen, ob meine Berechnung meines Urlaubanspruches für 2014 korrekt ist: 1. Zählt der Monat Juli (da noch 5 Tage bis Monatsende) in der Urlaubsberechnung teilweise oder komplett mit? 2. Stehen mir für das Jahr 2014, bei einem Anspruch von 30 Tagen, 12,5 Tage (für August bis Dezember) oder 15 Tage (für Juli bis Dezember) zu? 3. Ich habe noch 25 Tage Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Mein Mutterschutz endete am 20. September 2011, hier habe ich den vollen Monatsurlaubsanspruch, 2,5 Tage, aufgerundet auf drei Tage bekommen. Sollten mir rechnerisch Urlaubstage für Juli 2014 zustehen, kann mein Arbeitgeber den Anspruch für Juli 2014 um diesen halben Tag aus September 2011 kürzen oder gar sagen, für Juli 2014 kriege ich keinen Urlaub mehr? Ich hoffe, diese letzte Frage ist verständlich... 4. Kann ich meinen Arbeitgeber darum bitten, dass ich diesen Urlaub zusammen mit meinen Resturlaub von vor der Elternzeit direkt nach Ende meiner Elternzeit schon nehmen möchte (meine Tochter hat erst im September ein Kindergartenplatz und ich habe leider niemanden, der sie bis dahin betreuen kann). Kann er mir diesen Wunsch verweigern? Resturlaub 2011 und Urlaub 2014 zusammen würden gerade für die Zeit ausreichen, bis meine Tochter im Kindergarten eingewöhnt ist... Hintergrund: Mein Arbeitgeber bietet mir gerade einen Arbeitsplatz, der nicht mit dem gleichwertig ist, den ich vor der Geburt meines Kindes hatte, u.a. mit dem Argument, er komme mir schon entgegen, erst im September nach der Eingewöhnung meiner Tochter wieder zur Arbeit zu kommen. Ich fühle mich da unter Druck gesetzt und bin völlig verunsichert... Danke im Voraus für Ihre Hilfe!

von sptzchen am 22.05.2014, 08:15



Antwort auf: Urlaubanspruch nach Elternzeit

Hallo, 1. + 2. Mit Beginn und Ende der Elternzeit wird in den jeweiligen Jahren der Urlaub gezwölftelt. Für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit wird der Anspruch um 1/12 gekürzt. Sie haben also 6/12 Urlaubsansprüche. 3. Sorry, verstehe ich nicht 4. Ja, der AG entscheidet über Urlaub . sollte aber die Belange der AN berücksichtigen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.05.2014



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