hallo frau bader
ich habe mein kind im sep 2010 bekommen
wie sieht das mit dem urlaub aus,ab 1.8. gehe ich wieder arbeiten,in der ez steht einem der urlaub doch nicht zu oder sammelt sich in der zeit auch urlaub an?
eine bekannte hat mir gesagt das einem die ulaubstage aus der ez zustehen?
stimmt das so?
Mitglied inaktiv - 28.07.2011, 20:57
Antwort auf:
urlaub
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.07.2011
Antwort auf:
urlaub
Nein, in der EZ hast du keinen Anspruch erworben, allerdings im Mutterschutz. Die Tage bekommst du dann noch.
von
sternenfee75
am 28.07.2011, 22:35