Urlaub zwichen Elternzeit und Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaub zwichen Elternzeit und Mutterschutz

Hallo Frau Bader, am 13. Juli endet meine erste Elternzeit und Mitte Oktober erwarte ich mein 2. Kind. Mein AG empfiehlt mir für die verbleibende Zeit unbezahlten Urlaub zu nehmen. Könnte ich die Zeit alternativ nicht weitestgehend ( ab 13. Juli- Beginn Mutterschutz Anfang Sept) mit meinem Resturlaub und dem sich neu ergebenden Urlaubsanspruch überbrücken ohne das sich für mich daraus ein Nachteil ( Lohnfortzahlung/ Mutterschaftsgeld) ergeben würde? Vorraussetzung wäre natürlich, dass dem mein AG zustimmt. Soweit ich in Erinnerung haben, würden ca 8 Tage übrigbleiben, die ich dann vor Beginn Mutterschutz arbeiten gehen würde. Könnte mein AG dem wiedersprechen und spielt es eine Rolle, in welcher Reihenfolge ich den Urlaub oder die Arbeitstage nehme oder antrete, um auf Lohn und Mutterschaftsgeld nicht verzichten zu müssen? Soweit ich weiss, würde mir bei unbezahltem Urlaub jeglicher Anspruch, sowie meine Krankenversicherung flöten gehen? Danke und MFG

von Alfie am 15.06.2016, 20:58



Antwort auf: Urlaub zwichen Elternzeit und Mutterschutz

Hallo, Wenn nach Beendigung der EZ eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung/ BV vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EZ oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Außerdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.06.2016



Antwort auf: Urlaub zwichen Elternzeit und Mutterschutz

Dein Arbeitgeber kann dich nicht zwingen unbezahlten Urlaub zu nehmen. Und ich würde mich an deiner Stelle auch nicht darauf einlassen. Wenn du noch Urlaub von vor deiner (noch) aktuellen Elternzeit hast, solltest du den sogar vor Beginn des neuen Mutterschutzes nehmen! Neuen Urlaub kannst du nehmen, sofern dein Arbeitgeber dir diesen bewilligt. Alternativ oder auch wenn dein Urlaub nicht ausreicht musst du arbeiten gehen. Sollte dein Arbeitgeber nicht wollen, dass du für so einen kurzen Zeitraum arbeiten kommst, dann soll er (nachdem du Urlaub und eventuelle Überstunden abgefeiert hast) dich bezahlt(!) freistellen.

von chrissicat am 16.06.2016, 11:31



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