Hallo,
ich bin Erzieherin und habe mit meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen. Nun habe ich in diesem Jahr noch keinen Urlaub genommen...
Die Einrichung schließt im Sommer 15 Tage. Wird mir dieser Urlaub direkt mitabgezogen?
Mein Verhältniss zum Arbeitgeber ist wegen der Ss sehr schlecht und ich bekomme keine Infos..
von
Sternenstunde
am 31.03.2017, 05:01
Antwort auf:
Urlaub während Schließzeit?!
Hallo,
ja, sonst würden Sie ja besser gestellt als die anderen AN
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.04.2017
Antwort auf:
Urlaub während Schließzeit?!
Mir fällt gerade ein, dass noch die Freitage zwischen den Feiertagen dazwischen kommen...
Mit Antrag der Elternzeit habe ich direkt eingeschlossen das ich anschließend meinen Jahresurlaub von 30 Tagen nehmen will. Der Arbeitgeber hat dem zugestimmt...
Kann er davon zurücktreten wenn ihm Auffällt das der Urlaub während der Schließzeiten auch abgezogen werden muss?
von
Sternenstunde
am 31.03.2017, 05:13
Antwort auf:
Urlaub während Schließzeit?!
Dir soll durch die Schwangerschaft kein Nachteil entstehen, allerdings sollen dir auch keine Vorteile entstehen. Der Grundsatz der Gleichbehandlung erfordert, dass dir genau wie deinen Kolleginnen der Urlaub während der Kindergartenferien abgezogen wird.
Nach der Elternzeit kann dir der Resturlaub gewährt werden.
Mitglied inaktiv - 31.03.2017, 07:20