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Ich habe folgende Situation die mich verwirrt
Ich nimm 2 Monaten elternzeit (partnermonaten) diese werde ich in April und Mai Nehmen
von Januar bis Marz 2019 habe ich Anspruch auf 7.5 Urlaubstagen
April - Mai 2019 kein anspruch
Juni-Dez 2019 habe ich anspruchauf 17.5 Urlaubstagen
Jetzt kann ich gemass 17 Abs 2 BEEG Urlaub in folgejahr ubertragen. Aber jetzt meine frage:
A) Gilt dies nur für die 7.5 Tagen oder auch für die 17.5 tagen?
B) Wenn es nur die 7.5 Tagen sind und ich nehme in November 2019 2 Wochen werden diese von die 7.5 oder 17.5 tagen abgezogen?
da ich unbezahlten elternzeit nehm (kind schon 3 jahre alt) wäre es schade wenn meine urlaubstagen verfallen
danke,
von
Devron
am 21.02.2019, 22:49
Antwort auf:
Urlaub vor und nach Partnermonaten
Hallo,
§ 17 BEEG: Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
Es wäre also dann darzustellen, warum der Urlaub nicht im aktuellen Jahr genommen wurde oder eben vom Arbeitgeber abgelehnt worden ist. Besser wäre es, den Urlaub in den verbleibenden zehn Monaten zu nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2019
Antwort auf:
Urlaub vor und nach Partnermonaten
Warum möchtest du den Urlaub denn mit ins nächste Jahr nehmen?
Jetzt ist Febr. und bis Ende 2019 sind noch 8 Monate (EZ abgezogen).
Du hast insgesamt 24.5 Urlaubstage. Du möchtest nur 2 Wochen davon nehmen; das sind 10 Tage.
Auf deine Frage: welcher Urlaub als Erstes genommen wird weiß ich nicht. Ich denke, dass die Tage gleich gesehen werden.
In der Regel sollte aber geschaut werden den Urlaub auch im Jahr zu nehmen wo er entsteht.
Ansonsten würde er bis März 2020 entfallen. Du müsstest dann von Jan.-März 14.5 Urlaubstage nehmen und zeitgleich würdest du 7.5 neue Urlaubstage aufbauen.
Ich würde schauen, dass du alle Tage in diesem Jahr nimmst.
Du könntest bsp.anstatt 2 Monate EZ nur 1 Monat EZ nehmen und 20 Urlaubstage direkt im Anschluss. Dann hättest du auch 2 Monate zu Hause. Und davon 1 Monat noch voll bezahlt.
Du hättest immer noch 7.5 Tage über und wenn du Überstundem ansammeln würdest könntest du dadurch ggf. bis zu 10 Tage im Nov. frei machen oder du nimmst da nur 7.5 Tage frei.
Da dein Kind bereits 3 Jahre ist brauchst du keine 2 Monate EZ nehmen, sondern kannst auch nur 1 Monat nehmen.
Ich weiß ja nicht wie euer Kind betreut ist, ansonsten könntest du auch noch TZ in EZ machen (findet dein Chef vermutlich besser als wenn du ganz weg bist).
von
Ani123
am 22.02.2019, 00:56
Antwort auf:
Urlaub vor und nach Partnermonaten
April und Mai werden nur gekürzt wenn du beide Monaten komplett in EZ bist, arbeitest du in den Monaten nur einen Tag normal, erlischt der Urlaubsanspruch dafür nicht. Das das Kind am 1.04 geboren wird ist doch arg unwahrscheinlich. EZ musst du für das EG auch nach Lebensmonaten nehmen, nicht nach Kalendermonaten. Kommt das Kind also am 5.4, würden deine beiden Monate vom 5.04.4.05 und vom 5.05-4.06 gehen. Urlaub würde in dem Fall nur für den Mai gekürzt werden. Den sowohl den April wie den Juni bist du nicht komplett in EZ, also keine Kürzung.
Davon ab muss der AG nicht zustimmen das du diese ganze Menge Urlaub mit nimmst ins nächste Jahr. Denn es obliegt seiner Aufsichtspflicht darauf zu achten das Mitarbeiten ihren Urlaub nehmen und nicht ansammeln. Die Verhältnismäßigkeit ist auch gar nicht gegeben bei nur 2 Monaten EZ das du in den restlichen 10 Monaten keinen Urlaub nehmen kannst. Das man Urlaub nach einer EZ solange übertragen kann liegt daran das jemand der erst knapp von Jahreswechsel wieder anfängt und noch eine große Menge Urlaub hat von vor der EZ, sonst keinerlei Möglichkeit hätte im schlechtesten Fall diesen zu nehmen. Ist aber bei dir scheinbar nicht gegeben.
von
Felica
am 22.02.2019, 07:17
Antwort auf:
Urlaub vor und nach Partnermonaten
Das mit dem Alter des Kindes habe ich überlesen, du kannst also den April und Mai nehmen wie geplant, EG bekommst du ja keines mehr. War halt irritierend weil du von Partnermonaten gesprochen hast. Den die beziehen sich nur auf EG. Dir stehen ja bis zu 3 Jahre EZ zu solange das Kind noch keine 3 Jahre alt ist, danach nur noch 2 Jahre.
von
Felica
am 22.02.2019, 07:20