Sehr geehrte Frau Bader,
mein ET ist mo.,der 26.2.2018, demnach wäre der So., der 14.01.2018 mein letzter Arbeitstag. Auf Grund dessen ist mein letzter Arbeitstag Fr., der 12.1.2018, da ich nur mo.- Fr.: arbeite.
Mein Jahresurlaub beträgt 24 Tage und ich werde warscheinlich 3 Jahre in Elternzeit gehen.
Frage 1: stehen mir dann noch Urlaubstage zu aus den Wochen vor der Entbindung (Januar + Februar) und wie viele?Und bis wann sind diese gültig oder kann ich diese auch vor dem Mutterschutz nehmen?
Frage2: Mein Resturlaub von 2017 beträgt noch 12 Tage und 17 Überstunden (sprich 2 Arbeitstage) habe ich auch noch. Diese würde ich gerne direkt vor dem Mutterschutz nehmen. Was ist wenn mein Arbeitgeber mich diese nicht nehmen lässt? Verfallen diese dann, da ich 3 Jahre in Elternzeit bin und evtl auch gar nicht mehr dort hin zurück möchte oder muss er mir diese dann auszahlen ?
von
Minilieschen
am 07.10.2017, 14:14
Antwort auf:
Urlaub vor Mutterschutz
Hallo,
1. Sie haben Urlaubsanspruch für alle Tage außer denen, die Sie komplett in EZ sind
2. Wenn Sie ihn nicht nehmen können, gaht das noch nach der EZ
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.10.2017
Antwort auf:
Urlaub vor Mutterschutz
Hallo,
1.) Du hast Anspruch auf Urlaub bis Ende Mutterschutz wenn Du anschl. in EZ gehst.
Also bis ca. Ende April, evtl. sogar inkl. Mai wenn das Kind spät genug kommt.
2.) Ob Du den Urlaub vorher nehmen kannst hängt u. a. auch von betrieblichen Belangen ab.
Wenn Du ihn nicht mehr vorher nehmen kannst, dann verfällt dieser nicht, sondern kann nach EZ genommen werden oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden, sofern Du überhaupt Urlaub nach 2018 übertragen kannst.
Gruss
D
von
desireekk
am 07.10.2017, 14:55
Antwort auf:
Urlaub vor Mutterschutz
Dein Urlaubsanspruch berechnet sich aus dem Resturlaub für 2017 und 4/12 aus 2018. Das kannst und solltest du normalerweise alles vor dem Mutterschutz nehmen. Sollte dieser Anspruch aus irgendeinem Grund nicht vollständig genommen werden können, dann bleibt er bis nach der EZ erhalten.
Mitglied inaktiv - 07.10.2017, 14:56