Sehr geehrte Frau Bader,
mich interessiert, inwieweit mir generell (also nicht im Arbeitsvertrag beschrieben) Urlaub während der Elternzeit zusteht. Ich werde höchstwahrscheinlich meine Elternzeit Mitte nächsten Jahres beenden. Mein Sohn wurde am 28.11.2009 geboren.
Die nächste Frage ist, inwieweit ich während der Elternzeit ein Anrecht auf Lohnerhöhungen habe. Wir haben z.B. einmal im Jahr eine Erhöhung um ca. 50 Euro brutto. Wenn ich also wieder arbeite wäre ich von vornherein schlechter gestellt.
Ich hoffe, dass meine Informationen soweit nachvollziehbar sind und freue mich auf eine Antwort.
Janina
Mitglied inaktiv - 19.07.2011, 22:48
Antwort auf:
Urlaub und Entgelterhöhung
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.07.2011
Antwort auf:
Urlaub und Entgelterhöhung
In der Elternzeit erwirbt man keinen Urlaubsanspruch.
Für das Jahr 2009 bekommst du den vollen Jahresurlaub.
Dein Mutterschutz für deinen Sohn reicht bis in den Januar hinein, also bekommst du auch ein Zwölftel vom Jahresurlaub für 2010.
Wenn du zB am 28.06.2012 wieder anfängst zu arbeiten, bekommst du für das Jahr 2012 den halben Jahresurlaub (sechs Zwölftel).
Fängst du am 02.07.12 wieder an, bekommst du sieben Zwölftel vom Jahresurlaub.
10.08.12 = acht Zwölftel.
Zur Lohnerhöhung kann ich dir nix sagen...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 20.07.2011, 00:09
Antwort auf:
Urlaub und Entgelterhöhung
2. Wenn alle das bekommen, müssen Sie es nachträglich auch erhalten
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.07.2011