Hallo Frau Bader,meine Elternzeit geht in paar Wochen zu Ende.MUSS ich vorher mit dem Arbeitgeber was klären?Oder kann ich einfach auf der Arbeit erscheinen?Habe ich Recht auf meine vorherige Stelle oder wird mir irgendeiner Job zugeteilt?Habe ich Recht auf ein Teilzeitjob?
Das wichtigste für mich ist:habe ich Recht meinen Resturlaub (aus der Zeit vor Elternzeit) direkt im Anschulss nach Elternzeit zu nehemen oder entscheidet es der Arbeitgeber?Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
babka
am 22.11.2013, 13:19
Antwort auf:
Urlaub nach der Elternzeit
Hallo,
wenn Sie wieder Vz arbeiten wollen, müssen Sie es nicht ankündigen - aber vllt, weiß es der AG nicht, ich würde freundlich darn erinnern.
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.11.2013
Antwort auf:
Urlaub nach der Elternzeit
Du musst natürlich gar nichts klären. Aber es ist doch in deinem eigenen Sinne, wenn du vorher den Wiedereinstieg besprichst. Den Urlaub kannst du in Absprache mit dem AG nehmen, ganz normal beantragen, also auch hierfür empfiehlt es sich dass du vor der Rückkehr ins Gespräch kommst.
von
Pamo
am 22.11.2013, 14:17