Guten Tag, Ich habe noch 13 Tage Resturlaub von vor der 1. Elternzeit. Kann ich die 1. Elternzeit früher beenden und den Resturlaub VOR dem 2. Mutterschutz nehmen? Habe ich während des 2. Mutterschutz erneut Anspruch auf Urlaub, obwohl ich vorher und nachher nicht arbeiten gehe?
von Ling am 29.01.2013, 11:47