Hallo Fr. Bader und alle anderen, in einer Antwort weiter unten habe ich heute gelesen, dass man den Urlaub von vor der EZ nicht gleich nehmen muss bei der Rückkehr. Stimmt das? Meine Personalabteilung ist nämlich auch auf dem Stand, dass der Urlaub gleich nach dem Wiederkommen genommen werden muss, was ich eigentlich gar nicht will... . Danke für die Antwort und ein schönes Wochenende!
von malini am 28.01.2017, 19:19