Frage:
Urlaub in Elternzeit
Guten Tag Frau Bader,
Meine Elternzeit endet demnächst (Ende Oktober) und ich werde dann auch erst mal in Vollzeit arbeiten und dann meine Arbeitsstelle reduzieren.
Ich habe noch viele Urlaubstage übrig, die mein Arbeitgeber nicht auszahlen möchte und von denen ich möglichst viele noch in diesem Jahr nehmen soll.
Mein Arbeitgeber hat vorgeschlagen, das ich einen Teil des Resturlaubes in meinem letzten Monat Elternzeit nehmen soll.
Ist das überhaupt machbar? Was für Einbußen habe ich dadurch in Bezug auf das Elterngeld?
Ich danke Ihnen schon einmal im Voraus für Ihre Hilfe.
Herzliche Grüße!
Feijan
von
Feijan84
am 11.08.2017, 09:35
Antwort auf:
Urlaub in Elternzeit
Hallo,
ich verstehe das nicht.
In der Elternzeit ruht der Vertrag, wie will man denn dann Urlaub nehmen?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.08.2017
Antwort auf:
Urlaub in Elternzeit
Dir ist bewusst, dass Du rein rechtlich nicht gezwungen bist, den Urlaub so zu nehmen?
§17 Abs. 2 BEEG
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html
Mitglied inaktiv - 11.08.2017, 12:59
Antwort auf:
Urlaub in Elternzeit
Zu den Urlaubstagen:
Hier ist wichtig, von wann der Anspruch ist. Grundsätzlich ist der Urlaub im Jahr zunehmen, wenn das nicht passiert ist, kann der AG den Urlaub verfallen lassen, sofern keine betrieblichen Gründe vorlagen, dass Sie keinen Urlaub nehmen konnten. Da Sie in EZ waren greift diese Regel nicht ganz. Sie haben Anspruch auf alle Urlaubstage die in dem Kalenderjahr Ihres Elternzeit-Beginns bis zum Ende Ihrer EZ angefallen sind und nicht genommen wurden. Urlaubstage aus den Vorjahren sind verfallen.
Zur Auszahlung:
Ihr AG muss Ihren Urlaub nicht auszahlen. Urlaub ist Erholung und kein Extrageld. Ausnahme ist, wenn Sie den Urlaub bis Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen können.
Dies ist nicht der Fall also muss Ihr AG auch nichts auszahlen sondern verlangen, dass Sie den Urlaub nehmen. Das ist sein gutes Recht, ggf. dürfte er Sie sogar den Zwangsurlaub schicken, sofern es betrieblich notwendig ist (und das wird es, wenn Sie weiter anhäufen, ich weiß ja nicht von welcher Zahl wir aktuell sprechen).
Resturlaub in EZ:
Das verstehe ich nicht ganz. Es widerspricht sich meiner Meinung nach.
Auch sehe ich keinen Zusammenhang zwischen Resturlaub, Elternzeit und Elterngeld in diesem Fall...
von
Kristiiin
am 11.08.2017, 13:07
Antwort auf:
Urlaub in Elternzeit
Hallo, Danke für die Antworten. Der Urlaub kommt teilweise auch noch vom letzten Jahr aus meinem Arbeitsverbot und beläuft sich insgesamt auf 29 Tage.
Mein AG hat den Vorschlag gemacht einen Teil davon im Oktober zu nehmen (letzter EZ-Monat), in diesem Monat beziehe ich aber noch Elterngeld so das ich doch nicht auch noch Geld durch die Urlaubstage bekommen kann, oder liege ich da falsch?
LG
von
Feijan84
am 11.08.2017, 13:37
Antwort auf:
Urlaub in Elternzeit
Ach ja, normalerweise verfallen die Urlaubstage zu Ende März im Folgejahr.
Und den Urlaub im November/ Dezember zu nehmen ist etwas schwieriger, da nur 4,5 Stellen auf einmal in den Urlaub gehen können und der Urlaubsplan schon seit einem Jahr steht (ich arbeite im Krankenhaus).
Ich will den Urlaub aber auch nicht so "zerstückelt" (mal hier einen Tag, mal da) nehmen, nur weil Urlaubstage abgebaut werden sollen...
von
Feijan84
am 11.08.2017, 13:42
Antwort auf:
Urlaub in Elternzeit
Den Resturlaub aus Zeiten des BV darfst Du in diesem Jahr und im gesamten nächsten Jahr nehmen!
Mitglied inaktiv - 11.08.2017, 13:44
Antwort auf:
Urlaub in Elternzeit
Die 29 Tage dürfen Sie dann 2017 und 2018 "verbraten" plus den Urlaub, der weiter dazu kommt.
Auf folgende Aussage kann ich keine Gewähr geben, aber:
Wenn Sie in EZ sind und EG-Beziehen, können Sie eigentlich keine Urlaub nehmen. Oder möchte der AG dann die dafür übrig gebliebene EZ wann anders gewähren?
Außerdem würde Ihnen, wenn Sie die EZ ab-/unterbrechen ja Gehalt zustehen und das würde unweigerlich vom EG für den Oktober abgezogen werden.
Also ja - sofern möglich - ein finanzieller Schaden für Sie.
Ich würde mich da nicht beirren lassen. EZ ist bis einschließlich Oktober vereinbart, also fangen Sie gemütlich Ihre Arbeit wieder zum 1.11. an und planen dann Ihren Urlaub.
von
Kristiiin
am 11.08.2017, 13:46
Antwort auf:
Urlaub in Elternzeit
Urlaub während der Elternzeit abzubauen, ist "Arbeiten in der Elternzeit".
Dies geht bis 30 Std pro Woche.
Beim Vollzeit-Urlaub sind das regulär 8 Std pro Tag.
Einfacher wäre es, die EZ ganz normal auslaufen zu lassen und dann den Urlaub anzuhängen. So kommst du zwar "später" erst zur Arbeit, aber so ist das nun mal mit den Urlaubsansprüchen...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 11.08.2017, 16:43
Antwort auf:
Urlaub in Elternzeit
Danke nochmals für all eure Informationen!
Wenn ich also Urlaub nehmen würde, dann nicht mehr als 30 Stunden pro Woche um ohne Abzüge vom EG raus zu kommen, oder kommt es dann nochmal drauf an was ich an Geld für die Urlaubstage bekomme?
von
Feijan84
am 11.08.2017, 17:51
Antwort auf:
Urlaub in Elternzeit
Du wirst auch dann Abzüge beim EG haben, da du dann ja Urlaubsgeld bekommst.
Persönlich würde ich es nicht machen. Du kannst den Urlaub in Ruhe nach der EZ abbauen. Wenn es direkt im Anschluß an dieser nicht klappt - personell - dann eben sobald es geht. Hast ja mehr wie ausreichend Zeit.
Mitglied inaktiv - 11.08.2017, 17:55
Antwort auf:
Urlaub in Elternzeit
Wird nicht im ersten Jahr sogar komplett angerechnet? Zumal EG gibts nur für volle Lebensmonate. Vermutlich kann man dann 1 ganzen Monat zurück zahlen...?
Ich verstehe den Sinn hinter dem Plan nicht. EZ geht eben bis Tag x und gut. Danach Urlaub oder zu einem späteren Zeitpunkt.
Mitglied inaktiv - 11.08.2017, 18:19
Antwort auf:
Urlaub in Elternzeit
Okay, dann weiß ich jetzt Bescheid und gehe nicht ganz ahnungslos ins Gespräch.
Vielen lieben Dank euch allen!
von
Feijan84
am 11.08.2017, 18:37
Antwort auf:
Urlaub in Elternzeit
So ganz erschließt sich mir deine Aussage "die Elternzeit geht bis Oktober" nicht. Ist dein Kind zufällig am 1. geboren? Ansonsten kannst du natürlich nach der Elternzeit aber noch im Oktober Urlaub nehmen und hast keine Abzüge beim Elterngeld.
Angenommen dein Kind hat am 22.10. Geburtstag. Dann bekommst du Elterngeld bis zum 21. und bis dahin geht auch die Elternzeit. Theoretisch kannst du dann ab dem 22. Urlaub nehmen ohne Abzug.
von
Ava131
am 12.08.2017, 09:38
Antwort auf:
Urlaub in Elternzeit
Mein Kind wurde am 29.10. geboren. Da bleiben leider nur zwei Tage die ich da Urlaub nehmen könnte.
von
Feijan84
am 12.08.2017, 19:20