Urlaub im teilweisen Beschäftigungsverbot, bei Arbeitszeit 4 Stunden pro Woche

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaub im teilweisen Beschäftigungsverbot, bei Arbeitszeit 4 Stunden pro Woche

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema "Urlaub im teilweisen Beschäftigungsverbot, Arbeitszeit 4 Stunden pro Woche": Vor der Schwangerschaft Vollzeit mit 30 Tagen Urlaub pro Kalenderjahr; Verändert sich der Anspruch durch das teilweise BV mit den vier Stunden pro Woche? Muss man als Arbeitnehmerin im teilweisen BV Urlaub nehmen? Wäre dies der so genannte "Erholungsurlaub"? Wenn ja, wie werden die Urlaubstage gerechnet bei vier Stunden pro Woche? Vielen Dank im Voraus!

von Knorko am 16.12.2014, 11:00



Antwort auf: Urlaub im teilweisen Beschäftigungsverbot, bei Arbeitszeit 4 Stunden pro Woche

Hallo, nein. Sie bekommen vollen Lohn, also müssen Sie sich auch den Urlaub voll anrechnen lassen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.12.2014



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