hallo,
weiß einer von euch ob man anspruch auf Urlaub hat,währen des Mutterschutzes(d.h. 6wochen vor der Geburt und 8Wochen nach der Geburt,in genau dieser zeit) und wo finde ich das im Gesetzt als nachweis,weil die Leute auf ´meiner Arbeit keine Ahnung haben.
lg julia
von
julja
am 03.02.2011, 11:39
Antwort auf:
Urlaub im Mutterschutz
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.02.2011
Antwort auf:
Urlaub im Mutterschutz
Hallo,
steht an zwei Stellen:
MuSchuG § 17
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__17.html
und
BEEG § 17 sinngemäß
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html
Viele Grüße
Désirée
von
desireekk
am 03.02.2011, 13:12