Hallo Frau Bader,
vielleicht kann mir das auch jemand sonst beantworten. Ich dachte immer für die Monate, in denen man Mutterschutz hat, bekommt man normal Urlaub.
Beispiel: Mein Mutterschutz ging bis zum 26.12.
Also nahm ich an, ich bekomme vollen Jahresurlaub.
Tatsächlich wurden mir aber für die 5 Tage, die ich in EZ dann war 3h abgezogen.
Ist das normal?
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 11.01.2016, 10:47
Antwort auf:
Urlaub für die Mutterschutzzeit
Hallo,
das ist falsch vom AG:
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.01.2016
Antwort auf:
Urlaub für die Mutterschutzzeit
Ich habe dazu nur das hier gefunden:
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
§ 17 Urlaub
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
Da steht halt nichts von teilweiser Kürzung, sondern nur, dass für ganze Monate der Urlaub rausgerechnet wird. Gibt es noch andere Paragraphen, die das dann wieder ändern?
Mitglied inaktiv - 11.01.2016, 10:50
Antwort auf:
Urlaub für die Mutterschutzzeit
Hallo,
Der Abzug ist nicht korrekt.
Dir steht der vvolle Jahresurlaub zu.
Lege dem AG eben genau den gefundenen Paragraphen vor, da steht klatr drin, dass Dir komplett für das jahr der Urlaub zusteht
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 11.01.2016, 16:12