Liebe Frau Bader,
ich bin endlich schwanger ;-) und hab schon jetzt eine Frage die meine Arbeit betrifft.
Mir stehen pro Jahr 30 Tage Urlaub zu. Mein Mutterschutz würde am 31.05.13 beginnen, idealerweise möchte ich meinen gesamten Urlaub in der Zeit vorm Mutterschutz nehmen.
Wieviele Tage würden mir zustehen bzw hätte ich zur Verfügung ?
Vielen Dank schonmal !
von
BabyFiona
am 04.11.2012, 09:28
Antwort auf:
Urlaub bis Mutterschutz ?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2012
Antwort auf:
Urlaub bis Mutterschutz ?
Dein Urlaubsanspruch reicht so weit wie dein Mutterschutz dauert, also bis September. Das macht 9/12 vom Jahresurlaub.
30 : 12 = 2,5 pro Monat
2,5 * 9 = 22,5 = 23 Tage im Jahr 2013.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 04.11.2012, 11:58
Antwort auf:
Urlaub bis Mutterschutz ?
hallo
der muschutz würde dann doch nur bis mitte sep gehen oder nicht?
6 vor dem et und 8 danach, arbeiten bis ende mai sind 5 monate
+ 14 wochen= 8,5 monate *2,5=21,25 Tage
von
CKEL0410
am 04.11.2012, 12:52
Antwort auf:
Urlaub bis Mutterschutz ?
Ja, er reicht nur bis irgendwann im September, dass bedeutet, wenn sie danach in Elternzeit geht, ist sie nur die Monate Oktober, November und Dezember KOMPLETT in Elternzeit. Dann darf nur um diese 3 Monate der Jahresurlaub gekürzt werden.
Bei der Entstehung eines Urlaubsanspruchs wird vielleicht mit halben Monaten gerechnet (das weiß ich nicht), aber hier geht es um die Kürzung eines Anspruchs und der ist klar im BEEG geregelt.
§ 17 Absatz 1 BEEG:
"Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen."
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 04.11.2012, 14:18