Urlaub- besondere Rechte als Familienvater?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaub- besondere Rechte als Familienvater?

Hallo, habe folgendes Problem.Bin seit 1.1.2011 bei einem Arbeitgeber angestellt bei dem ich schonmal gearbeitet habe (3Monate Unterbrechung). Habe gleich im Januar noch Urlaubsantrag für 17 Tage Juli/August gestellt. Unser Kindergarten hat in diesem Zeitraum 3 Wochen geschlossen und ich müsste mich als Vater in dieser Zeit um unseren 4jährigen Sohn kümmern. Da meine Frau keine volle Stelle hat und in diesem Zeitraum keinen Urlaub bekommt haben wir ein Problem.Auf Großeltern können wir auch nicht zurückgreifen weil ein Teil in Urlaub ist und der andere Teil noch berufstätig ist.Mein Arbeitgeber ist allerdings unfähig mir eine Zu- bzw Absage zu erteilen bzw unfähig die Urlaubsplanung der Belegschaft rechtzeitig und im Sinne der Mitarbeiter zu bewältigen.Laufe seit Wochen meinem Chef hinterher der mir aber keine klare Auskunft gibt bzw mich "vertröstet".Leider gibt es keinen Betriebsrat. Welche Möglichkeiten habe ich meinem Chef Druck zu machen bzw habe ich rechtliche Möglichkeiten oder gibts sonst Ideen.Bin für jede Hilfe dankbar.

Mitglied inaktiv - 23.05.2011, 21:07



Antwort auf: Urlaub- besondere Rechte als Familienvater?

Hallo, Anspruch auf bestimmte Zeiten haben Sie nicht, der Ag soll aber nach betrieblichen Gründen auch perönliche berücksichtigen. Er sollte also in Ihrer Situation nicht in den Ferien einem kinderlosen AN den Urlaub gewähren. ich würde es ihm schriftl. darlegen. Ausserdem würde ich mich mal im KiGa erkundigen. Bei uns hier gibt es immer die Möglichkeit, in einem "Partnerkindergarten" unterzukommen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.05.2011



Antwort auf: Urlaub- besondere Rechte als Familienvater?

Dein Chef sollte schon eine verbindliche Aussage treffen, denn sonst kannst du ja nicht planen. Erkundige dich aber lieber, ob euer Kindergarten eine sog. "NOTGRUPPE" anbietet (anmelde- und gebührenpflichtig!), meist ist die sogar stadtweit, damit euer Sohn im Extremfall wenigstens in der Ferienzeit untergebracht ist. Wir hatten das letztes Jahr aus gegebenem Anlass genau so gehandhabt. Ich sage dir aber gleich eines: es ist nicht unbedingt schön für das Kind, aber wenn es nicht anders geht, geht es nicht anders!

Mitglied inaktiv - 25.05.2011, 10:20