Guten Tag,
ich bin Erzieherin und im März 2015 schwanger geworden. Daraufhin bekam ich direkt ein Beschäftigungsverbot.
Aus dieser Zeit bleiben mir 29 Resturlaub, den ich direkt im Anschluss an meine Elternzeit nehmen werde. Im Anschluss daran möchte ich das Arbeitsverhältniss kündigen.
Nun meine Frage:
Eine Bekannte sagte das man, wenn man Beschäftigungsverbot bekommt, eine Art Sonderurlaub für die Monate bis zum
Mutterschutz zusätzlich gutgeschrieben bekommt.
Wissen Sie da etwas drüber- wenn ja, gäbe es einen Link mit Rechtsbeschluss?
Vielen Dank
von
Pusteblume1611
am 30.03.2017, 15:55
Antwort auf:
Urlaub bei Beschäftigunsverbot
Hallo,
das ist Quatsch.
Liebe GRüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.04.2017
Antwort auf:
Urlaub bei Beschäftigunsverbot
Das wäre ja eine ziemliche Benachteiligung für all diejenigen, die schwanger oder nicht schwanger ganz normal im Kindergarten arbeiten (müssen) gegenüber solchen Schwangeren. Kann mir nicht vorstellen dass es so was geben kann. Was soll das sein: Urlaubsansprüche die man während einer Freistellung in vollem Umfang erwirbt, und dazu nochmal Sonderuraub???
Die Urlaubsregelung im BV ist ja schon mehr als großzügig, weil oft nicht mal der Erholungsurlaub beantragt werden muss.
Mitglied inaktiv - 30.03.2017, 18:52
Antwort auf:
Urlaub bei Beschäftigunsverbot
Da hast du Recht. Mir kommt es auch komisch vor- deswegen frage ich ja :)
Habe auch noch nie was davon gehört
von
Pusteblume1611
am 30.03.2017, 20:13