Hallo Frau Bader, ich bin nach meiner SS wieder in den Beruf (öffentlicher Dienst) mit einem Arbeitsumfang von 25% zurück gekehrt. Nun habe ich aus meinem Beschäftigungsverbot, dass ich während der SS hatte noch 28 Urlaubstage zu gut. Jetzt meine Frage, wie werden diese berechnet? Die Urlaubstage habe ich mir ja erarbeitet, als ich noch Vollzeit angestellt war. Werden die Resturlaubstage dann trotz meiner derzeitigen Teilzeitarbeit wie in Vollzeit mit 7,5 Stunden angerechnet? Vielen Dank für ihre Hilfe. MfG Kira Seibel
von Kida86 am 10.10.2016, 15:39