Urlaub aus dem Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaub aus dem Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich bin nach meiner SS wieder in den Beruf (öffentlicher Dienst) mit einem Arbeitsumfang von 25% zurück gekehrt. Nun habe ich aus meinem Beschäftigungsverbot, dass ich während der SS hatte noch 28 Urlaubstage zu gut. Jetzt meine Frage, wie werden diese berechnet? Die Urlaubstage habe ich mir ja erarbeitet, als ich noch Vollzeit angestellt war. Werden die Resturlaubstage dann trotz meiner derzeitigen Teilzeitarbeit wie in Vollzeit mit 7,5 Stunden angerechnet? Vielen Dank für ihre Hilfe. MfG Kira Seibel

von Kida86 am 10.10.2016, 15:39



Antwort auf: Urlaub aus dem Beschäftigungsverbot

Hallo, nein, VZ Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.10.2016



Antwort auf: Urlaub aus dem Beschäftigungsverbot

Ja, so wie sie erarbeitet wurden. Manche AG bieten auch an die zu teilen. Also wenn Du vorher 40 Stunden hattest und daraus 10 Tage über, dann hättest Du bei nun 20 Stunden 20 Tage.

von Sternenschnuppe am 10.10.2016, 16:25



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