Schönen guten Abend Frau Bader,
ich bin seit dem 07.03.2016 in arbeit bei einen neuen Arbeitgeber. Ich war ab dem 22.05.2016 krank geschreiben und bin seit dem 27.08.2016 im BV.
Meine frage ist wie läuft das mit dem Urlaub und den Überstunden? Ich konnte noch keinen Urlaub nehmen und bin auch bis 02.2018 zu Hause.
Ich hab bei meiner Arbeit schon nach gefragt wegen Auszahlung dieses lehnen sie aber ab.
Ist das ok oder kann ich mir meinen Urlaub auszahlen lassen? ?
Lg
von
StefanieSchwaß26
am 16.10.2016, 18:56
Antwort auf:
Urlaub + Überstunden
Hallo,
Dass kann man nach der Ez nehmen.
Aber nicht auszahlen lassen.
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.10.2016
Antwort auf:
Urlaub + Überstunden
Wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist ja, sonst hast Du keinen Anspruch darauf.
War die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt ?
von
Sternenschnuppe
am 16.10.2016, 19:07
Antwort auf:
Urlaub + Überstunden
Wenn das BV vom Arzt war, ein individuelles BV nach § 3 MuSchG, dann bleiben Urlaub und Überstunden erhalten bis nach der Mutterschutzfrist oder bis nach der Elternzeit.
Wenn der Arbeitgeber ein BV ausstellen muss, weil er keine schwangerengerechte Tätigkeit anbieten kann, dann kann er vor dem BV die Überstunden abfeiern lassen.
Mitglied inaktiv - 16.10.2016, 19:08