Urlaub/Überstunden auszahlen, wenn Vertrag ausläuft?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaub/Überstunden auszahlen, wenn Vertrag ausläuft?

Hallo Frau Bader, ich bin Anfang Januar 2014 schwanger geworden und war erst eine Woche krank geschrieben und danach wurde ich sofort ins BV geschickt. Das BV ging bis zur Geburt am 29.08. Eigentlicher Termin wäre der 09.09. gewesen. Habe ein Jahr Elternzeit genommen. Nun läuft mein Vertrag Ende Mai 2015 aus. Ich habe noch ca. 70 Überstunden und natürlich noch die gesamten Urlaubstage 2014. Stehen mir für 2014 eigentlich die gesamten Urlaubstage zu? Bin ja seit Anfang November in Elternzeit... Überstunden werden mir erst am Ende des Vertrages ausgezahlt, habe schon gefragt. Wenn mir das dann ausgezahlt wird, sowohl der Urlaub als auch die Überstunden, wird das mit dem Elterngeld verrechnet? Vielen Dank Britta

von britta&tascha am 17.03.2015, 20:35



Antwort auf: Urlaub/Überstunden auszahlen, wenn Vertrag ausläuft?

Hallo, 1. Urlaubsansprüche: Für jeden angefangenen Monat, in dem nicht nur EZ bestand 2. Auszahlung geht nur zum Ende des Vertrages 3. Überstunden je nach Vertrag 4. Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt. Es kommt also darauf an, wie der AG die Zahlungen ausweist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2015



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