Frage: Urlaub Schwerschädigung

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Behinderung, die mit 50% mit 5 Urlaubstagen jährlich einhergeht. Diese durfte ich 2015 und 2016 nicht nehmen, weil mein Arbeitgeber das Schreiben vom Versorgungsamt nicht aktzeptieren wollte, auf einen Behindertenausweis bestand. Da ich auch in der SS, dumm wie ich war, viele Überstunden hatte, habe ich es erst spät geschafft, so einen Ausweis zu beantragen. Eine Anwältin hat damals durchgesetzt, dass ich die 10 Tage 2016 nachholen dufte, was nicht klappte, weil in der Abteilung zu viele Leute krank waren. Ich habe es dann für die Zeit nach der Elternzeit bekommen. Am 08.01.2017 ist die Elternzeit vorbeigewesen, mein Beschäftigungsverhältnis ging bis 15.02.2017. Nun dachte ich, dass ich in dieser Zeit von den 5 Tagen für 2017 noch einen bekäme, mein Arbeitgeber streitet dies aber ab, da mir nur 0.37 Tage zustünden und ich ja die 10 Tage von den Vorjahren noch hätte. Stimmt das? Ja, es geht nur um einen Tag, da ich aber meinen neuen Job nicht antreten kann, weil ich keinen KiTa-Platz habe, hätte ich ihn trotzdem gern noch bezahlt. Zum Thema KiTa-Platz: Die Stadt behauptet, man könne nicht klagen, da man beim JA jeweils eine Tagesmutter genannt bekäme und sie damit ihrer Pflicht der Stellung eines Platzes nachgekommen wäre. Mir wurde dort Dienstag eine genannt, bei der ich am Montag privat schon für Donnerstag einen Termin gemacht hatte, den sie aber Mittwoch absagte, weil sie den Platz schon vergeben hatte. Leider verweigern KiTas Unterschriften, dass man da war und nach dem Platz fragte, nur von 5 Stück bekam ich so eine. Könnte ich damit klagen? Momentan hofft mein neuer Chef, dass es sich innerhabl von 3 Monaten regelt, so lange würde er warten. Danke

von Anastasya am 03.03.2017, 15:04



Antwort auf: Urlaub Schwerschädigung

Hallo, 1. Wenn es weniger als 0,5 Tage sind wird es abgerundet. 2. Ich würde, anstelle zu klagen, erst mal versuchen, eine andere Tagesmutter über das Jugendamt zu bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2017



Antwort auf: Urlaub Schwerschädigung

Für dieses Jahr steht dir bei deinem letzten Arbeitgeber tatsächlich ein Zusatzurlaub für Schwerbehinderte zu. Aber nicht aufgrund des Urlaubs, den du noch von vor der Elternzeit hattest, sondern einfach weil du aufgrund deines Austrittes dieses Jahr nicht lange genug beschäftigt warst. Wenn dein Kind noch keine 3 Jahre (aber mindestens 1 Jahr) alt ist, hast du Anspruch auf einen Betreuungsplatz, nicht aber auf einen Kita-Platz. D.h. eine Betreuung durch eine Tagesmutter wäre deinem Anspruch genüge getan. Allerdings reicht es nicht aus, wenn die Stadt dir nur einen Namen einer Tagesmutter nennt, diese aber schon keinen Platz mehr frei hat. Ich würde mich erst noch einmal an die Stadt wenden mit dem Hinweis, dass die Plätze bei der genannten Tagesmutter belegt sind. Vielleicht gibt es noch andere Tagesmütter, die noch einen Platz frei haben. Wenn auch in der Kindertagespflege keine Plätze angeboten werden können, dann kannst du klagen.

von chrissicat am 04.03.2017, 09:16



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