Frage: Urlaub, Elternzeit

Hallo, 1.) ich habe 2 Jahre EZ, wobei ich im 2. Jahr in TZ arbeiten werde. Das 2. Jahr beginnt am 1.12. Ich werde dann von MO - MI arbeiten, habe aber noch 24 Tage Urlaub aus der Zeit vor der EZ, wo ich in Vollzeit gearbeitet habe. Wenn ich diese 24 Tage nun ab 1.12. beantrage - bis wann hab ich dann Urlaub? Bis einschl. 31.1.2018 nach meiner Berechnung - stimmt das? "Muss/Kann" der AG mir das so gewähren? 2.) Wenn ich nach den 2 Jahren dann wieder voll arbeiten gehe - wieviel restliche Elternzeit habe ich dann noch übrig? Wie/wann kann ich diese nehmen? Ich arbeite im öffentlichen Dienst - gelten da irgendwelche anderen Regeln, die ich kennen sollte? (Eine Kollegin hat neulich 1 Jahr EZ eingereicht für ihren bereits 5jährigen Sohn, geht das so leicht?) Vielen Dank.

von juliane-marie am 28.08.2017, 11:17



Antwort auf: Urlaub, Elternzeit

Hallo, 1. Genaue Berechnungen darf ich hier nicht vornehmen, bitte lesen Sie die Hinweise. Wesentlich ist, dass der Urlaub in Vollzeit Lohn abgegolten wird. 2. Sie können das letzte Jahr dann noch bis zum achten Geburtstag des Kindes nehmen, dies ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.08.2017



Antwort auf: Urlaub, Elternzeit

Den Urlaub kannst du eigentlich erst NACH der EZ nehmen, Wenn mit Zustimmung des AG doch vorher, dann wird er entsprechend umgerechnet. Ja und das geht bei der Kollegin, wenn sie sich das dritte Jahr vorher für später beim AG abgesichert hat. Man kann bis zum 3ten Geburtstag des Kindes um Übertragen der restlichen EZ bitten - dann kann man diese bis zum 8ten Lebensjahr des Kindes noch nehmen. Macht man das nicht, verfällt die restliche EZ. Und wie viel EZ Du genau noch hast hängt davon ab wie genau du dieses gemeldet hast. Heißt, die Differenz zwischen dem ersten VZ-Arbeitstag und dem tag vor dem dritten Geburtstag ist deine restliche EZ. ich schreibe das deshalb so weil einige meinen den Mutterschutz nicht zur EZ dazu rechnen zu müssen - was eben falsch ist. EZ beginnt ab Geburt, heißt wenn du sagst dein 2ten Jahr beginnt am 1.12, dann müsste Dein Sohn auch am 1.12 geboren worden sein. Sonst hast du einen Fehler in deinen Daten.

Mitglied inaktiv - 28.08.2017, 15:09



Antwort auf: Urlaub, Elternzeit

Vielen Dank. Aber bzgl des Urlaubs - was genau meinst du mit dass der Urlaub " entsprechend umgerechnet wird"?? Mal ein Beispiel -5 Tage Vollzeit-Urlaub = 1 Woche. Wenn man dann TZ nur 2mal die Woche arbeitet (zB MO, MI) und die 5 Tage nimmt, sind das doch direkt 2 1/2 Wochen (MO, MI, MO, MI, MO)...oder??? So verstehe ich das....

von juliane-marie am 29.08.2017, 22:48



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