Frage: Urlaub Beschäftigungsverbot

Guten Morgen, ich habe eine Frage zu meiner Situation. Seit dem 24.02.16 habe ich ein individuelles Beschäftigungsverbot bis zum Beginn Muschu. Davor war ich wochenlang schon krank geschrieben. Ich habe jedoch an einem der wenigen Tage, an denen ich im Büro war einen Urlaubsantrag für die Zeit vom 02.05.-31.05.16 gestellt. Beginn Mutterschutz ist der 31.05.16. Nun hat sich herausgestellt, dass ich mich verzählt hatte und ich meinen Antrag auf den 03.05.16 hätte korrigieren müssen. Als ich im Büro war um die Bescheinigung über das BV abzugeben sagte ich meinem Teamleiter, dass ich den Antrag nicht neu stellen werde, da ich ja nun im BV bin, der Antrag also hinfällig sei. Nun habe ich per Post meine Gehaltsabrechnung und den vom Chef korrigierten Urlaubsantrag erhalten. Hier nun meine Frage. Mein Arbeitsvertrag läuft zum 31.08.16 aus. Bis dahin werde ich entbunden haben (ET 13.07.) und im Muschu/ Elternzeit sein. Wie verhält sich das nun mit meinem Resturlaub? Da ich ihn aufgrund des BV nicht offiziell nehmen kann und mein Arbeitsverhältnis endet, dachte ich dass der AG mir den Urlaub ausbezahlen muss. Ich habe Sorge, dass er mir durch das zusenden des Antrags zeigen will, dass er das nicht tut, da ich den Antrag ja gestellt hatte. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen! Vielen Dank schon mal! Viele Grüße, Mipaule

von mipaule am 11.03.2016, 07:37



Antwort auf: Urlaub Beschäftigungsverbot

Hallo, ist der Urlaub bereits genehmigt gilt er als genommen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.03.2016



Antwort auf: Urlaub Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Danke für Ihre Antwort. Hier liegt mein Problem. Der Antrag war an dem Tag, an dem ich das BV eingereicht habe noch nicht genehmigt. Mein Chef hat meinen Antrag selbst korrigiert, da ich meinem Teamleiter sagte ich werde den Antrag nicht stellen, da ich ein BV habe. Zusätzlich hat mein Chef die "Genehmigung " einfach rückdatiert. Das ist doch nicht rechtens? Viele Grüße!

von mipaule am 14.03.2016, 10:19



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