Frage: Unzulässige Fragestellung?

Guten Tag Es soll ein Sachverständigengutachten geben. Mein Bruder hat keinen Anwalt. Das Jugendamt brachte ein Verfahren auf den Weg gegen seine Ex. Verdacht Kindeswohlgefährdung. Es gibt 4 Punkte zu denen der Gutachter Stellung nehmen soll. 1. Welche Unterstützung brauchen die Kindeseltern ggf. bei der Ausübung des Umgangs? 2. Welche Ausgestaltung der elterlichen Sorge dient dem Kindeswohl am meisten? 3. Welche Ausgestaltung des Umgangs dient dem Kindeswohl am meisten? 4. Welche Unterstützung bedürfen die Kindeseltern ggf. bei der Ausübung der elterlichen Sorge? Ist es richtig, daß die Fragestellungen zu ungenau sind? Wie schätzen Sie das ein? Was kann man machen? Dankeschön.

von Glühwürmchen am 22.10.2014, 07:23



Antwort auf: Unzulässige Fragestellung?

Hallo, das kann man allgemein nicht beantworten. Es sei ihm dringend geraten, einen RA zu nehmen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.10.2014