Sehr geehrte Fr. Bader, wir (unverheiratet, Steuerklasse 1) erwarten im August 2013 unserer erstes Baby. Verheiratete Paare können sieben Monate vorher, einen Steuerklassenwechsel beantragen. Welche Möglichkeiten haben wir? Gerne möchte ich (Mutter) in Elternzeit gehen. Mit was habe ich steuerlich zu rechnen? Nachzahlung ans Finanzamt? Vielen Dank für Ihre Anwort Gruß
von alina.house am 02.01.2013, 10:22