Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation: Ich bin Studentin, beziehe BAföG und bin (erst) seit 01.07.2015 bei einem Pflegedienst als Krankenschwester angestellt (Minijob, 450€-Basis, unbefristet, Probezeit bis 31.12.2015). Nun bin ich in der 4. SSW. Meine Fragen: Kann ich in der Probezeit durch Angabe von anderen Gründen (der Grund darf doch nicht die Schwangerschaft sein, oder?) gekündigt werden? Bei eventuellem Beschäftigungsverbot: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahung? Wie viel wäre das? Ich habe ja noch keine drei Monate gearbeitet. Wie würde die Lohnfortzahlung ermittelt werden? Einen Durchschnitt von drei Monaten kann man ja nicht bilden, da ich bisher noch kein Gehalt (und schon gar nicht 3) bekommen habe... Vielen Dank
von MajaSL am 06.07.2015, 18:07