Frage: Unterhaltsurkunde

Sehr geehrte Frau Bader, der Vater meiner Tochter hat im vergangenen Jahr eine Unterhaltsurkunde beim Jugendamt erstellen lassen. Nun habe ich durch Zufall erfahren, dass er einen Nebenjob hat, deren Einkünfte er bei der Berechnung des Unterhalts nicht mit angegeben hatte. Nun würde sich ja wahrscheinlich der Unterhalt erhöhen - und die Unterhaltsurkunde enthält einen falsche Angabe. Meine Fragen sind: 1.Kann man die Unterhaltsurkunde im Nachhinein abändern lassen? 2. Kann man den höheren Unterhalt auch für die Vergangenheit nachfordern? Viele Grüße

von LouisaGe am 03.03.2021, 11:53



Antwort auf: Unterhaltsurkunde

Hallo, die Urkunde ist etwas freiwilliges, es kommt darauf an, ob er an EIdes statt versichert hat, dass die Angaben stimmen - dann ist es von strafrechtlicher Relevanz, wenn etwas weggelassen wurde. Meistens ist es aber so, dass der Vater sich zu xyz % der Düsseldorfer Tabelle verpflochtet - wer mehr will muss klagen. Wenn Sie einseitig die Urkunde abändern wollen müssen Sie auch einen Antrag beim zuständigen Fam-Gericht stellen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2021