Hallo,
mein Lebensgefährte und ich haben einen 8jährigen Sohn, für den er Unterhalt zahlt. Bei der Scheidung wurde vereinbart, dass er 105% der Düsseldorfer Tabelle (damals 300 Euro...ist dies ein Titel????) zahlen soll. Ein Jahr später (2009) forderte seine Exfrau die Neuberechnung des Unterhalts und ab dem Zeitpunkt musste mein Lebensgefährte 308 Euro zahlen-seine Ex war einverstanden. Nun kam ein Anwaltsschreiben, in dem Ex fordert, dass seit 2009 laut Düsseldorfer Tabelle 335 Euro fällig gewesen seien und fordert das Geld rückwirkend nach, obwohl sie selber ja 2009 mit den 308 Euro einverstanden war. Kann sie das tun? Die Einkommensverhältnisse haben sich von meinem Lebensgefährten zum Negativen geändert, kann es daher neu berechnet werden und aufgrund des Selbstbehaltes neu berechnet werden oder ist er immer an die 105% gebunden? Wie könnte er das (den Titel) ändern? Wir haben im Moment aufgrund meiner (nur) Halbtagstätigkeit kaum anständig Geld zum Leben, unser 8jähriger Sohn musste daher schon ziemlich viel von seinen Freizeitaktivitäten (Musikunterricht usw) aufgeben, da wir es nicht mehr bezahlen können......bitte helfen Sie uns.
Danke
von
Kerstin75
am 26.12.2012, 18:38
Antwort auf:
Unterhaltstitel
Hallo,
verstehe ich nicht. Für wen soll er Unterhalt zahlen? Ich denke, es ist Ihr Kind? Worauf basiert die Zahlung? Gibt es einen Titel?
Sorry, aber so kann ich das nicht beantworten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.12.2012
Antwort auf:
Unterhaltstitel
Hallo, ich hab es so verstanden da beide jeweils ein Kind von 8 Jahren haben, passt das so?
Besteht ein Titel?
Rückwirkend fördern geht nicht, erst ab Zeitpunkt des Schreibens, das musste der Anwalt der Mutter eigentlich auch wissen, aber man kann es ja mal versuchen....
von
CKEL0410
am 26.12.2012, 22:26
Antwort auf:
Unterhaltstitel
Hallo,
mein Lebensgefährte hat mit seiner Exfrau einen 15jährigen Sohn, der bei seiner Mutter lebt. Wir selbst haben zusammen einen 8 jährigen Sohn, dem wir leider (aus Geldmangel) schon ziemlich viele Hobbies streichen mussten. Seine Exfrau war 2009 mit einer Zahlung von 308 Euro einverstanden, fordert aber jetzt rückwirkend die 334 Euro. Ist dies wirklich das absolute Minimum, was ein Vater in der Altersklasse zahlen muss? Was ist, wenn der Junge im Sommer eine Ausbildung beginnt und eine Ausbildungsvergütung erhält (ca. 900 Euro brutto). Ändert sich dann der Mindestunterhalt, oder bleibt der gleich bis zur Beendigung der ersten Ausbildung?
Viele Grüße und vielen Dank
von
Kerstin75
am 10.01.2013, 14:44