Unterhaltspflicht in Elternzeit des Vaters?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhaltspflicht in Elternzeit des Vaters?

Hallo, der Vater meiner Tochter wird kommende Woche den 2. Partnermonat der Elternzeit nehmen. Er hat sich vor 4 Monaten von uns getrennt und zahlt nun Unterhalt. Ist er auch in der Elternzeit dazu verpflichtet? Da wir in getrennten Haushalten leben, kommt er im Schnitt 4 Stunden am Tag die Hälfte des Monats zur Betreuung unserer Tochter. Gruß

von SamMerle am 14.06.2017, 10:42



Antwort auf: Unterhaltspflicht in Elternzeit des Vaters?

Hallo, wenn er nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt, kann er kein EG bekommen. Ansonsten stellt sich die Frage, was Sie in der Zeit tun u welchen Unterhalt Sie meinen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.06.2017



Antwort auf: Unterhaltspflicht in Elternzeit des Vaters?

Genau die Frage habe ich mir auch gestellt, wir hatten zusammen einen Termin in der Elterngeldstelle und die gute Frau hat uns mitgeteilt, dass es geht, solange ich meine Unterschrift dazu gebe. Er bezieht also rechtlich legitim Elternzeit und Elterngeld. In der Zeit in der er sie betreut, kann ich in Ruhe dan Haushalt etc. machen, er wird sie bei mir betreuen. Ich meine damit den Kindesunterhalt, den er zahlt. Gruss

von SamMerle am 14.06.2017, 11:25



Antwort auf: Unterhaltspflicht in Elternzeit des Vaters?

Nein, den müsstest Du ihm dann bezahlen den Unterhalt. Wenn er Elternzeit nimmt könntest Du ja arbeiten gehen. Elterngeld bekommt nur der, der zusammen mit dem Kind in einem Haushalt gemeldet ist. Manchmal haben auch Damen beim Amt keine Ahnung.

von Sternenschnuppe am 14.06.2017, 12:48



Antwort auf: Unterhaltspflicht in Elternzeit des Vaters?

Wir haben ja gemeinsam Elternzeit. Er hat 2 Monate zu meinen 12 zusätzlich beantragt. Den ersten Monat hat er im 1. Lebensmonat unserer Tochter genommen und den 2 Monat nimmt er jetzt in ihrem 12. Lebensmonat.

von SamMerle am 14.06.2017, 13:07



Antwort auf: Unterhaltspflicht in Elternzeit des Vaters?

Achso und sie lebt mir mir in einem Haushalt und ist auch bei mir gemeldet.

von SamMerle am 14.06.2017, 13:08



Antwort auf: Unterhaltspflicht in Elternzeit des Vaters?

hi, der Unterschied ist eben der, dass er in seinem ersten EZ-Monat mit dem Kind zusammengelebt hat und nun nicht mehr. Deswegen bekommt er jetzt auch kein EG mehr. floe

von la-floe am 14.06.2017, 14:53



Antwort auf: Unterhaltspflicht in Elternzeit des Vaters?

Heute kam aber eine Überweisung auf das ehemalige Gemeinschaftskonto und das ist sein Elterngeld für den Monat.

von SamMerle am 14.06.2017, 15:37



Antwort auf: Unterhaltspflicht in Elternzeit des Vaters?

dann werdet ihr das zurückzahlen müssen. floe

von la-floe am 14.06.2017, 18:58



Antwort auf: Unterhaltspflicht in Elternzeit des Vaters?

Das ist dann leider erschleichen von Leistungen und strafbar. Oder lebt er nun auch bei Euch ?

von Sternenschnuppe am 14.06.2017, 19:02



Antwort auf: Unterhaltspflicht in Elternzeit des Vaters?

Nein, er lebt nicht bei uns, er kommt für die Elternzeit lediglich 4-5 Stunden an 15 Tagen im Monat.

von SamMerle am 14.06.2017, 19:36



Antwort auf: Unterhaltspflicht in Elternzeit des Vaters?

Ich gehe davon aus, dass ihr falsch beraten wurdet. Was genau hast du denn mit deiner Unterschrift bestätigt?

von Pamo am 14.06.2017, 20:24



Antwort auf: Unterhaltspflicht in Elternzeit des Vaters?

Schau mal hier: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=228198.html Getrennt Erziehende Eltern, die sich die Betreuung ihres Kindes partnerschaftlich aufteilen, haben den gleichen Anspruch auf Elterngeld wie Eltern, die als Paar zusammenleben, wenn das Kind sowohl in dem Haushalt der Mutter als auch in dem Haushalt des Vaters lebt und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Damit in beiden Haushalten eine häusliche Gemeinschaft besteht, muss sich das Kind zu mindestens circa 30 Prozent bei einem der Elternteile aufhalten. Lebt das Kind zu mehr als circa 70 Prozent bei einem Elternteil, so gelten für diesen die Regelungen für Alleinerziehende. Ein Elternteil, bei dem das Kind zu weniger als circa 30 Prozent lebt ist in der Regel nicht berechtigt, Elterngeld zu beziehen. Zweite Frage wäre, kann er überhaupt Elternzeit nehmen - was wenn er normalerweise mehr wie 30 Std die Woche arbeiten Voraussetzung wäre für EG. Ich würde also Vorsicht walten lassen und mindestens im Hinterkopf behalten das es sein kann das es irgendwann doch jemanden auffällt und das dann eine Rückzahlung droht. Wenn nicht, Schwein gehabt.

Mitglied inaktiv - 14.06.2017, 21:26



Antwort auf: Unterhaltspflicht in Elternzeit des Vaters?

Die Frage ist ja nunmal nicht, ob die Elternzeit berechtigt ist (ist genau in dem beschriebenen Rahmen genehmigt worden), sondern ob der Vater Kindesunterhalt zahlen muss. Wie gesagt, er kommt ca 15 Tage im Monat in unseren Haushalt und betreut sie für ca 4-5 Stunden. Gruß

von SamMerle am 15.06.2017, 09:21



Antwort auf: Unterhaltspflicht in Elternzeit des Vaters?

Ja muss er

von sterntaler82 am 15.06.2017, 09:28



Antwort auf: Unterhaltspflicht in Elternzeit des Vaters?

Die Unterhaltspflicht ist weiter da. Die Betreuung löst da nichts auf. Im Gegenzug kann die Mutter die Bereitstellung von Lebensmitteln für das Kind auch nicht einstellen, nur weil sie ihn nachmittags betreut. Aber sie darf den Kindsvater selbstverständlich als Babysitter bezahlen, wenn sie mag, meinetwegen in Höhe des gezahlten Unterhalts. Wenn sie sich einen Kindsvater heranzüchten möchte, der keine Vaterpflichten kennt.

von Pamo am 15.06.2017, 09:29



Antwort auf: Unterhaltspflicht in Elternzeit des Vaters?

Euer Problem ist das ihr BEIDE gleichzeitig EG bezieht. IMO ist es seit wenigen Jahren so das der Unterhalt in dem Zeitraum wo der Unterhaltsverpflichtende in EZ ausgesetzt werden kann - wenn er die Betreuung des Kindes entsprechend voll übernimmt. Das kann er aber eben gar nicht - weil er faktisch keine EZ nehmen kann da nicht in einem Haushalt mit dem Kind gemeldet. Und wenn er mehr wie 30 Std die Woche arbeitet, kann er kein EG beziehen. Ohne EZ also erst gar kein EG - DA !!! sitzt des Pudels Kern. Arbeitet er gar nicht - bekommt stattdessen staatliche Unterstützung, dann wird das Amt wenig begeistert sein wenn beide Elternteile gleichzeitig daheim sind. Davon ab kann es sein, das ein Ehepartner unterhaltsverpflichtend für den anderen ist wenn der gerade die Kinderbetreuung übernimmt. da ihr beide daheim seit, müsst ihr da eben entweder eine Lösung finden oder euch gegenseitig verklagen. Du hast es ihm bestätigt so das das EG-mit sein OK gibt, ob er wirklich EZ hat muss er mit seinem AG klären und da du das OK gegeben hast wirst du wohl auch auf entsprechenden Anteil des Unterhaltes verzichten müssen. Dafür kannst du dann ja in der zeit arbeiten gehen wo das Kind vom Vater betreut ist um den Verlust etwas zu mindern. Muss man sich halt vorher ausrechnen ob so etwas passt.

Mitglied inaktiv - 15.06.2017, 11:37



Antwort auf: Unterhaltspflicht in Elternzeit des Vaters?

Und er AG wird die EZ ja genehmigt haben wie der Vater noch bei euch gelebt hat. Sobald getrennt lebens erlischt eben der Anspruch auf EZ überhaupt, da hätte dein mann den AG drauf hinweisen müssen. Und wie gesagt, ohne EZ dürfte der Anspruch auf EG fraglich sein. Entsprechend stellt sich die Fragen WAS GENAU ihr beim Amt nachgefragt hat und welche Antwort genau euch genannt wurde anhand der gesagten Fakten. wenn man das falsche fragt - wo von ich fast ausgehe - bekommt man auch entsprechend die falschen Antworten wenn es blöde läuft.

Mitglied inaktiv - 15.06.2017, 11:40



Antwort auf: Unterhaltspflicht in Elternzeit des Vaters?

Ich habe bei der Elterngeldstelle angegeben, dass wir nun getrennt leben und seine EZ dann somit erlischt, das wurde bestätigt, gleichzeitig hat mein Ex-Partner einen Bescheid bekommen, er habe das Geld des ersten Monats zurückzuhalen, das passte ihm natürlich nicht und er hat mir mitgeteilt, dass er die EZ dann doch nimmt, ich habe ihm mehrfach mitgeteilt, dass das nicht ginge. Daraufhin hat er sich bei der Elterngeldstelle kundig gemacht und mir gesagt, es gehe doch. Das kam mir natürlich sehr komisch vor, also haben wir gemeinsam einen Termin bei der Elterngeldstelle gemacht, um es offiziell zu klären. Du Frau teilte uns mit, dass Elternzeit auch dann möglich ist, wenn er sie so betreut, wie es jetzt abgemacht ist. Soviel dazu... Meinen letzten Monat jetzt abzutreten, kommt für mich nicht infrage. Meine Arbeit besteht aus 24 Stunden Diensten und somit ist die Versorgung meiner Tochter nicht gewährleistet. Denn 1. mein Partner will sie keinen vollen Monat nehmen und 2. ich bin auch nicht gewillt, sie ihm einen Monat, geschweige denn 1 Woche zu überlassen.

von SamMerle am 15.06.2017, 13:24



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