Sehr geehrte Frau Bader, mein Lebensgefährte und ich sind seit 8 Jahren ein Paar. Er ist seit 9 Jahren von seiner Ex-Frau geschieden, mit der er 2 Kinder hat (17 und 13 Jahre alt). Wir erwarten jetzt unser erstes gemeinsames Kind und werden demnächst heiraten. Zu dieser veränderten Situation habe ich zwei Fragen: 1. Die Düsseldorfer Tabelle (soweit ich das richtig verstanden habe) geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus. Kommen weitere hinzu, so liest man den Unterhalt aus der nächst niedrigeren Stufe ab. Mein Lebensgefährte zahlt derzeit nach der 9. Stufe, also pro Kind 589,- Euro, zusätzlich sämtliche Zusatzversicherungen, Zahnspangen, Urlaubsgeld, Sportausrüstungen. Kann er sobald unser gemeinsames Kind da ist, den Unterhalt so ohne Weiteres aus der 8. Stufe zahlen. Der Unterhalt wurde nicht tituliert, da es bisher noch nie Verzögerungen in der Unterhaltszahlung gab. Sollte vorher die Sachbearbeiterin vom Jugendamt verständigt werden. Er als Unterhaltspflichtiger hat ja nicht das Recht, den Unterhalt vom Jugendamt neu berechnen zu lassen, oder? 2. Gelte ich als neue Ehefrau als unterhaltsberechtigt? Ich bin ab September in Elternzeit und erhalte Elterngeld, werde aber nach 18 Monaten wieder 20 Stunden arbeiten gehen. D.h. wird der Unterhalt für die ersten Kinder für diese 18 Monate aus Stufe 7 abgelesen weil 4 Unterhaltsberechtigte (also 2 Stufen niedriger)? Wenn ja, wird das so gehandhabt, bis ich wieder arbeiten gehe? Vielen Dank für Ihre geschätzte Antwort Heidrun
von Heidi1980 am 14.07.2016, 12:15