Frage:
Unterhaltsanspruch der Mutter
Frage:
ich lebe in scheidung, scheidung eingereicjt durch anwalt vom nochehemann
ich bin schwanger von anderem mann
kind kommt im august
scheidung bis dahin wohl nicht durch
also ehemann wahrscheinlich rechtlicher vater
ich habe mit meinem ehemann auch ein kind (5 jahre alt)
er zahlt mir unterhalt momentan Trennungsunterhalt.
erlischt der anspruch auf trennungsunterhalt bzw nach der scheidung nachehelichem unterhalt mir gegenüber meinem (ex)ehemann weil hier einige in diesem forum schreiben, dass der vater von meinem ungeborenen auch für mich unterhalt zahlen muss?
das eine hat doch mit dem anderem nix zutun oder?
ich meine mit meinem ehemann habe ich ja nun auch noch ein "richtiges" kind was seins wirklich ist. ist jetzt vll doof formuliert mit dem richtigen kind aber ich wusste es nicht besser zu schreiben
von
Lynn1990
am 24.04.2020, 18:08
Antwort auf:
Unterhaltsanspruch der Mutter
Hallo,
TrennungsU endet immer mit Rechtskraft der Scheidung.
Nachehelichen Unterhalt muss er je nach Ehedauer zahlen, außerdem muss ein Umstand vorliegen, warum Sie nichta rbeiten können. Das Kind vom anderen Mann ist kein Grund. Das erste Kind kann in den Kindergarten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.04.2020
Antwort auf:
Unterhaltsanspruch der Mutter
Euer Kind ist 5 Jahre alt. Wie lange soll der Ehemann denn für Dich Betreuungsunterhalt bezahlen?
Zur Frage weiter unten: Das Jobcenter wird Dir garantiert keinen Vaterschaftstest bezahlen, warum auch?
Du widersprichst Dir übrigens ständig. Einmal zahlen irgendwelche Väter den Höchstsatz an Unterhalt, andererseits stockt das Jobcenter den Unterhalt auf. Ja, was denn nun? Kommt irgendwie alles nicht hin.
von
Port
am 24.04.2020, 18:25
Antwort auf:
Unterhaltsanspruch der Mutter
Hallo Lynn,
er kann je nach Einkommen unterhaltspflichtig sein für dich, weil ihr dann ein gemeinsames Kind unter 3 Jahren habt.
Je nach Einkommen ist er verpflichtet dir Betreuungsunterhalt bis zum Ende des 3. Lebensjahres des gemeinsamen Kindes zu zahlen. Da du Hartz4 erhältst, wird das Amt anhand seines Einkommens und deiner Situation prüfen, ob er dir Betreuungsunterhalt bezahlen muss. Dann würden nämlich evtl. die Hartz4-Zahlungen an dich wegfallen, je nach Höhe des Unterhalts, den du von ihm bekommst.
Das Amt wird und muss das prüfen, denn bevor die Allgemeinheit mit ihren Steuern für jemanden aufkommt, werden natürlich erst die Verpflichtungen aus den persönlichen Verhältnissen geprüft.
Dies beantwortet auch deine Frage, ob du den Namen des leiblichen Vaters verschweigen kannst: Das kannst du nicht, schon alleine aus dem Grund nicht, weil du für dich Hartz4 beziehst.
Da bei dir viele verschiedene Umstände (Scheidung, Sozialleistungen, Kindern von verschiedenen Vätern, verschiedene Unterhaltsansprüche etc.) zusammen kommen, wäre ein Anwalt für dich das beste. Als Laie ist man damit komplett überfordert.
Viele Grüße
von
Feuerschweifin
am 24.04.2020, 18:32
Antwort auf:
Unterhaltsanspruch der Mutter
Es würde mich massiv verwundern wenn du Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hast. Aus verschiedensten Gründen.
Ihr seit seit Jahren getrennt. Euer Kind ist älter als 3 Jahre, damit ist es dir zumutbar selbst für deinen Unterhalt aufzukommen. Der wichtigste aber, du erwartest von einem anderen Mann ein Kind, schiebst deinem Mann also ein Kuckuckskind unter. Damit alleine
dürfte der Unterhalt verwirkt sein. Zumal du deinem Noch-Ehemann verweigerst seine Rechte gegenüber dem leiblichen Vater durchzusetzen mit deiner Weigerung den Kindsvater anzugeben. Aber kannst du gerne mal ergoogeln wenn du das nicht glaubst.
von
Felica
am 24.04.2020, 18:34
Antwort auf:
Unterhaltsanspruch der Mutter
Ich rede in meinem Text von dem leiblichen Vater des Kindes, mit dem du gerade schwanger bist. Ich schreibe dies noch mal, damit es keine Missverständnisse gibt.
von
Feuerschweifin
am 24.04.2020, 18:34
Antwort auf:
Unterhaltsanspruch der Mutter
*Der wichtigste aber, du erwartest von einem anderen Mann ein Kind, schiebst deinem Mann also ein Kuckuckskind unter*
stimmt doch gar nicht, der Ehemann weiß das doch, dass er nicht der vater ist!!!
(seit seit find ich sehr interessant....)
Mitglied inaktiv - 24.04.2020, 18:58
Antwort auf:
Unterhaltsanspruch der Mutter
ich bekomme doch schon aber über ein jahr trennungsunterhalt von meinem ehemann auch wenn mein kind 5 jahre alt ist.
wenn das rechtlich nicht möglich wäre, hätte ihm sein anwalt da wohl von abgeraten!
warum soll also mein unterhaltsanspruch meinem ehemann gegenüber entfallen nur weil ich ein kind von einem anderen mann bekomme?
ich bekomme monatlich 356Euro von ihm fär mich und um die 250€ für unser gemeinsames kind (der 5jährige)
der rest wird aufgestockt vom jobcenter
von
Lynn1990
am 24.04.2020, 20:26
Antwort auf:
Unterhaltsanspruch der Mutter
Trennungsunterhalt ist was anderes als der Unterhalt nach der Scheidung. Euer gemeinsames Kind ist fünf, nur bis drei muss der Vater dann Unterhalt zahlen
von
misses-cat
am 24.04.2020, 20:27
Antwort auf:
Unterhaltsanspruch der Mutter
@ felicia
"Es würde mich massiv verwundern wenn du Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hast. Aus verschiedensten Gründen.
Ihr seit seit Jahren getrennt. Euer Kind ist älter als 3 Jahre, damit ist es dir zumutbar selbst für deinen Unterhalt aufzukommen."
warum sollte ich keinen anspruch auf nachehelichen unterhalt für mich haben?
ich bekomme doch schok seit januar 2019 trennungsunterhalt, mein mann hat einen anwalt und selbst der sagt dass mein mann mir das zahlen muss
wenn ich schon so lange trennungsunterhalt bekomme, warum soll ich dann nicht auch nachehelichen unterhalt nach der scheidung bekommen? arbeiten gehen kann ich nicht
1. wegen corona und fehlender kinderbetreuung
2. weil ich im juni eh in den mutterschutz gehe wegen der neuen schwangerschaft
3. selbst ohne corona würde ich ein BV vom arzt bekommen wegen risikoschwangerschsaft
also werde ich die nächsten jahre bis das neue kind 3 jahre alt ist nicht arbeiten gehen
das jobcenter kann mich nur wieder vorhaben mit arbeit suchen, wenn das neue kind 3 jahre alt ist
von
Lynn1990
am 24.04.2020, 20:30
Antwort auf:
Unterhaltsanspruch der Mutter
Wenn ein Kind drei ist kann die Mutter wieder arbeiten gehen, nach Meinung der Gesetzgeber, da du aber ein weiteres Kind von einem anderen Mann bekommst ist der hält zuständig, aber nicht dein ex
von
misses-cat
am 24.04.2020, 20:32
Antwort auf:
Unterhaltsanspruch der Mutter
Für Punkt zwei und drei ist aber der Vater des ungeborenen zuständig, nicht dein noch Ehemann bald ex
von
misses-cat
am 24.04.2020, 20:33
Antwort auf:
Unterhaltsanspruch der Mutter
@ misses cat
"Trennungsunterhalt ist was anderes als der Unterhalt nach der Scheidung. Euer gemeinsames Kind ist fünf, nur bis drei muss der Vater dann Unterhalt zahlen"
das stimmt doch nicht, selbst in einer kinderlosen ehe muss der ehegatte demjenigen unterhalt zahlen, der kein einkommen hat, wielange weiß ich nicht
bsp. mein erster exmann dessen vater war langzeitarbeitsloser und die mutter musste dem vater unterhalt für ihn als vater zahlen obwohl das gemeinsame kind bei ihr allein lebte und das kind schon 10 war
von
Lynn1990
am 24.04.2020, 20:34
Antwort auf:
Unterhaltsanspruch der Mutter
Du schreibst
"also werde ich die nächsten jahre bis das neue kind 3 jahre alt ist nicht arbeiten gehen
das jobcenter kann mich nur wieder vorhaben mit arbeit suchen, wenn das neue kind 3 jahre alt ist"
Und genau deswegen musst du den Vater des ungeborenen Kindes angeben, weil der dir nämlich je nach Einkommen unterhaltspflichtig ist. Da du Hartz4 beziehst, ist das Recht und Pflicht des Amtes zu prüfen, wie es um den Betreuungsunterhalt des Vaters des ungeborenen Kindes bestellt ist.
von
Feuerschweifin
am 24.04.2020, 20:39
Antwort auf:
Unterhaltsanspruch der Mutter
Doch das stimmt .
Das Gesetz ist vor zig Jahren geändert worden. Die einzigen die heute noch nach der Scheidung Unterhalt bekommen sind Frauen die Kinder unter drei versorgen, Frauen die ein schwer krankes Kind versorgen müssen oder Frauen die 30jahre verheiratet waren und nur Hausfrau waren.
Du bist 30(?) Es hindert dich keiner wieder arbeiten zu gehen wenn dein Baby ein Jahr alt ist oder maximal 3 Jahre aber so lange ist der Kindsvater für dich zuständig sein ex ist raus
von
misses-cat
am 24.04.2020, 20:40
Antwort auf:
Unterhaltsanspruch der Mutter
Liegt im Ermessen des Amtes.
von
misses-cat
am 24.04.2020, 20:41
Antwort auf:
Unterhaltsanspruch der Mutter
Trennungsunterhalt bekommst du während der Zeit der Trennung bis zur Scheidung.
Nacheehelicher Unterhalt ist aber etwas anders. Auf den kann man Anspruch haben, muss aber nicht. Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig und auch die Dauer wird individuell festgelegt bzw. der Anspruch immer wieder überprüft.
Kindesunterhalt ist wieder etwas anderes - den muss der Vater des Kindes auch nach der Scheidung zahlen.
Und dann gäbe es noch den Betreuungsunterhalt - für ein zu betreuendes Kind unter 3 Jahren, bei dem die Mutter eben nicht arbeiten geht (aus welchen Gründen auch immer).
Unterhalt für das Kind geht anderen Unterhaltsverpflichtungen vor.
Und dein Exmann hat ja auch noch einen Selbstbehalt.
Heißt: zuallererst zahlt er mal für euer Kind Unterhalt. Und wenn dann noch etwas für dich übrig bleiben würde, könntest du evt. nachehelichen Unterhalt geltend machen.
Für das noch ungeborene Kind ist der Vater dieses Kindes zuständig. Sowohl Kindesunterhalt, als auch Unterhalt für dich in Form von zB Betreuungsunterhalt.
von
cube
am 24.04.2020, 20:46
Antwort auf:
Unterhaltsanspruch der Mutter
Der offizielle Vater des ungeborenen Kindes ist aber erstmal der Ehemann. Bis dahin muss wohl er fürs Kind z Ahlen, auch wenn es nicht von ihm ist.
von
luvi
am 25.04.2020, 23:39