Hallo Frau Bader,
muss der Kindsvater Unterhalt für die Mutter seines unehelichen Kindes zahlen, wenn sie nach der Geburt ein Jahr in Elternzeit ist und während dieser Zeit Elterngeld bekommt?
Wenn ja, wie hoch ist der Anspruch und welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
von
Jasmin686
am 09.07.2012, 18:00
Antwort auf:
Unterhaltsanspruch der Mutter eines unehelichen Kindes?
Hallo,
bis zu 3 Jahre hat sie sicher Ansprüche. Die Höhe hängt von den Einkünften des Vaters ab.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.07.2012
Antwort auf:
Unterhaltsanspruch der Mutter eines unehelichen Kindes?
Ich schleich mich mal ein...
Meines Wissens muss der Vater, genügend Verdienst vorrausgesetzt, der Mutter einen sogenannten Ausgleichsunterhalt zahlen und das bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes!
Also soviel, das die Mutter wieder ihr vor der Geburt verdientes Netto Geld zur Verfügung hat!
So hat es mir ein Anwalt erklärt, allerdings geht Kindesunterhalt IMMER vor, das heißt, wenn er den vollen Kindesunterhalt bezahlt und dann noch genug "übrig" hat vor seinem Selbstbehalt, dann wird er auch zum Unterhalt der Mutter herangezogen!
Aber dies ist nur mein Wissenstand, da ändert sich ja alle Nase lang etwas!
von
Ruhrgirl
am 09.07.2012, 19:34