Hallo Frau Bader, was muss man unternehmen bzw. muss man etwas unternehmen, wenn die Unterhaltsschulden (Kindesunterhalt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes) vom Kind eingefordert werden wollen? Die Mutter hatte Vollstreckungstitel usw. aber ab 18 gehen diese ausstehenden Beträge auf das Kind über und wie können diese geltend gemacht werden? Muss ein neuer Titel bei Gericht ausgestellt werden? Oder könnte das Kind einfach einen Gerichtsvollzieher beauftragen?
von ungewohnt am 31.10.2012, 21:44