Unterhaltsanspruch - Übergang an mittlerweile volljähriges Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhaltsanspruch - Übergang an mittlerweile volljähriges Kind

Hallo Frau Bader, was muss man unternehmen bzw. muss man etwas unternehmen, wenn die Unterhaltsschulden (Kindesunterhalt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes) vom Kind eingefordert werden wollen? Die Mutter hatte Vollstreckungstitel usw. aber ab 18 gehen diese ausstehenden Beträge auf das Kind über und wie können diese geltend gemacht werden? Muss ein neuer Titel bei Gericht ausgestellt werden? Oder könnte das Kind einfach einen Gerichtsvollzieher beauftragen?

von ungewohnt am 31.10.2012, 21:44



Antwort auf: Unterhaltsanspruch - Übergang an mittlerweile volljähriges Kind

Hallo, im Titel hat normalerweise das Kind, vertreten durch die Mutter, die Ansprüche geltend gemacht. Dann kann das Kind auch den Gerichtsvollzieher beauftragen, wenn der Titel noch wirksam ist. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.11.2012



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