Unterhaltpflicht bei Arbeitslosigkeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhaltpflicht bei Arbeitslosigkeit?

Hallo Frau Bader, ich hoffe sie können mir ein bisschen Licht ins Dunkle bringen. Ich habe mich vor über 2 Jahren getrennt. Der Kindesvater lebt mit seiner neuen Freundin (die auch Teilzeitbeschäftigt ist) zusammen. Nun ist er arbeitslos und meint, er zahlt mir erstmal keinen Unterhalt (225€). Muss halt mit dem Amt erst geklärt werden ob er muss und wenn ja wieviel. Er bekommt 912€ Arbeitslosengeld und sagt 880 brauch er zum Selbstunterhalt. Muss er mir wirklich nichts mehr zahlen? Abgesehen davon, hat er 1 1/2 Jahre Samstags gearbeitet, sich das Geld nie auszahlen lassen (damit er nicht mehr Unterhalt zahlen muss) und dafür Klamotten auf der Arbeit gekauft. Schon etwa für ca 300-500€ im Monat denke ich. Er hat in einem Online Store gearbeitet.(Geldwertervorteil?) Als ich ihn mal angesprochen habe, hat er gelacht und gesagt was willst du denn machen? Habe ich Recht darauf dass was nachgezahlt wird? Kindergarten müsste er auch zur Hälfte bezahlen und auch nie getan. Ich arbeite 30 Std/Woche und bin wirklich auf den Unterhalt angewiesen, sonst müsste ich wieder von der Arge aufgestockt werden. Es macht mich wütend, weil ich weiss, dass Sie Geld haben. Viel von ihren Eltern geschenkt bekommen. Leben in einer 120qm Wohnung (die sie nur offiziell bezahlen, (Geldzurück bekommen)da Haus vom Vater) mit 2 Hunden und laufen in den teuersten Sachen rum (z.B. 500€ Jacken, 120€ FlipFlops) Ich muss alles alleine für unsere Tochter bezahlen. Ich bin sehr aufgeregt wie man an der Schreibweise erkennt :-) und hoffe sie können mir Ratschläge geben. Vielen Dank im voraus

von snoopy3183 am 02.02.2015, 17:37



Antwort auf: Unterhaltpflicht bei Arbeitslosigkeit?

Hallo, er hat eine Erwerbsobliegenheit, sprich, er muss dich schnellstens einen Job suchen. Solange würde ich Unterhaltsvorschuss beantragen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.02.2015



Antwort auf: Unterhaltpflicht bei Arbeitslosigkeit?

Beantrage Unterhaltsvorschuss. Das sind dann immerhin 133€. Da Du 225€ schreibst wird das Kind noch unter 6 sein, also kann der Vorschuss noch nicht aufgebraucht sein. Was seine Freundin verdient, besitzt oder ihre Eltern bezahlen ist nicht von Bedeutung. Alleine sein Einkommen zählt. Was er mal verdient hat interessiert auch nicht, wenn Du das nicht gemeldet hast damals und schriftlich angemahnt hast.

von Sternenschnuppe am 02.02.2015, 18:09



Antwort auf: Unterhaltpflicht bei Arbeitslosigkeit?

Warum ist er arbeitslos? Falls er selbst gekündigt hat, dann ist das selbst verschuldet. Ebenso kann das eine Rolle spielen bei provozierter Kündigung. In einem solchen falle müsste er unter Umständen auch dann unterhalt zahlen wenn er unter den selbst behält fällt.

Mitglied inaktiv - 02.02.2015, 18:33



Antwort auf: Unterhaltpflicht bei Arbeitslosigkeit?

Er wurde gekündigt und die Geschichte geht vor Gericht. Er hat damals einen Titel unterschrieben. Gilt dieser auch bei Arbeitslosigkeit?

von snoopy3183 am 02.02.2015, 18:55



Antwort auf: Unterhaltpflicht bei Arbeitslosigkeit?

Ja. Er muss ihn dann ändern lassen.

von Sternenschnuppe am 02.02.2015, 19:07



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